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Kärntner Armutsnetzwerk

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2007-06-27

Kärntner Armutsnetzwerk zu Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik

Forderungen der 2. Kärntner Armutskonferenz 1999

Das „Kärntner Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung“ stellt grundsätzlich fest, dass eine zukunftsorientierte Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik so ausgerichtet sein muss, dass sie Armut und soziale Ausgrenzung bereits im Ansatz verhindert. Das erfordert einen gesellschaftlichen Grundkonsens über Partei- und Interessengrenzen hinaus, sodass jene, die in eine prekäre Situation geraten sind, nicht zu Bittstellern oder gar zu Verfolgten der Gesellschaft werden.

Zum Verständnis des Textes:
Das Kärntner Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung ist - wie schon der Name sagt, ein Netzwerk verschiedenster weltanschaulicher Gruppen, dessen Zweck es ist, die Politik zu beeinflussen, um im Interesse der Betroffenen Verbesserungen zu erreichen.
Dieser Ansatz hat zur Folge, dass logischerweise grundlegende Aspekte — etwa eine grundsätzliche Hinterfragung des Arbeitsbegriffes oder gar der gesellschaftlichen "Grundkonstellation" — ausgeblendet werden (müssen) und dass sich die Forderungen an klassischer Politik orientieren.
Außerdem ist der hier dokumentierte Forderungskatalog bereits einige Jahre alt, aber als Ausgangspunkt für weiterführende Diskussionen, für einen Vergleich, inwiefern sich die Situation verändert hat ... sicher ein interessanter Anstoß zur Diskussion.

Die weiteren Themen der 2. Kärntner Armutskonferenz:

Sozialhilfe

Armut im ländlichen Raum

Wohnen

Grundsätzliches zu "Arbeit" finden sich hier

Begriffliche Klärung
Themenschwerpunkt Arbeit mit zahlreichen Artikeln

Die Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitischen Regelsysteme sind so auszubauen, dass jede/r der von Arbeitslosigkeit betroffen ist, einen erträglichen Zugang zur Erwerbsarbeit findet.

Anstelle der derzeit verstärkt festzustellenden „Ausgrenzungspolitik“ von Personen und Personengruppen aus dem Arbeitsmarkt ist eine „Integrationspolitik“ zu stellen.

In Fortführung der bereits aus dem Kärntner Appell bekannten und der bisher im Rahmen vom „Kärntner Netzwerkes gegen Armut und soziale Ausgrenzung“ erhobenen Forderungen in Bezug auf Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik ergeben sich folgende neue und überarbeitete Forderungen und Anliegen:

1) auf Ebene Landes Kärnten
  • Aufwertung des „zweiten Arbeitsmarktes“ und Initiativen zur Gründung eines 3. Arbeitsmarktes (geförderte Dauerarbeitsplätze für besonders Benachteiligte Personen)
  • finanzielle Absicherung von arbeitmarktpolitisch relevanten Einrichtungen (sozialökonomische Betriebe, Beratungseinrichtungen, Informationseinrichtungen, Kurs- und Schulungsträger, Stiftungen) durch verbindliche, längerfristige Verträge sowie die Aufstockung der finanziellen Mittel für diese Einrichtungen
  • höhere Dotierung des zwischen AMS und Land Kärnten abgeschlossenen Territorialen Beschäftigungspaktes um 15 %, damit neue Initiativen für besonders benachteiligte Personen gesetzt werden können
  • verbindliche adäquate und langfristige Beteiligung der Kommunen an arbeitsmarktpolitischen Einrichtungen durch Initiierung von regionalen Beschäftigungsverträgen
  • Aufrechterhaltung der bisherigen Individualförderungen
  • keine Diskriminierung und Ausgrenzung von FörderwerberInnen
  • zusätzliche Anreize für Betriebe durch Landesförderungen, verstärkt WiedereinsteigerInnen und Langzeitarbeitslose einzustellen
  • Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Ausweitung der Kinderbetreuung bis zum Pflichtschulalter unter Einbeziehung der Tagesmütter
  • direkte oder indirekte Förderung (finanzielle Zuschüsse, steuerliche Entlastung, ...) zur Unterstützung der Gründung von betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Ausbau der Kurs- und Qualifizierungsmaßnahmen im speziellen für Frauen ohne Ausbildung
  • einen jährlichen Bericht, inwiefern sich die Wirtschaftsförderungen nachhaltig positiv auf die Arbeits- und Lebenssituation der ArbeitnehmerInnen auswirkt
  • sofern ein landesweiter Kinderbetreuungsscheck eingeführt wird, müsste sich das Land Kärnten für Wiedereinstiegsgarantien analog dem Elternkarenzurlaubsgesetz (EKUG, MschG) einsetzen.
2) auf Bundesebene

Über oben genannte Forderungen hinaus erwartet sich das Netzwerk, dass die Kärntner Landesregierung die nachfolgenden Anliegen und Forderungen auf Bundesebene einfordert und unterstützt. Ziel muss es sein eine gerechte Partizipation aller an der geschaffenen Wertschöpfung zu erreichen.

  • stärkere Besteuerung von Ressourcenverbrauch und Kapitalerträgen (TOBIN-Steuer) zu Gunsten der steuerlichen Entlastung der Arbeit
  • die Wiedereinführung der Vermögenssteuer
  • eine auf die Wertschöpfung bezogene Arbeitgeberabgabe zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Klein- und Mittelbetrieben
  • gezielte Eintreibung von Unternehmersteuerschulden zur Sicherung der staatlichen Ausgabenpolitik
  • Intensivierung des Diskussionsprozesses über die derzeit in Österreich vorgeschlagenen Modelle einer allgemeinen Grundsicherung sowie die Förderung von wissenschaftlichen Untersuchungen die diesen Diskussionsprozess begleiten
  • ein Mindesteinkommen von Euro 1.000.—
  • volle soziale Absicherung von geringfügig Beschäftigten (Pensions- und Arbeitslosenversicherung)
  • generelle Arbeitszeitverkürzung, die allerdings nicht zu Erwerbsarmut führen darf
  • die Höhe des Pensionsvorschusses ist an das Arbeitslosengeld der/des Betroffenen anzugleichen

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