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Kärntner Armutsnetzwerk

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2007-06-27

Das Kärntner Armutsnetzwerk zur Armut im Ländlichen Raum

Die folgenden Forderungen wurden im Vorfeld der 2. Kärntner Armutskonferenz 1999 erarbeitet. Sie sind aktueller denn je.

Die Armut im ländlichen Raum hat strukturelle, nicht individuelle Ursachen. Sie ist – abgesehen von der in Stadt und Land gegebenen Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich – in ihren spezifischen Formen und Ausmaßen Ausfluß des Funktionsverlusts des ländlichen Raums. Eine Erfassung der spezifischen Merkmale von Armut im Ländlichen Raum ist nicht gegeben. Dieser Mangel an Daten erschwert Gegenstrategien. Immobilität, Langzeitarbeitslosigkeit, zu wenig leistbare Mietwohnungen, unzureichende Berufsausbildung und Altersversorgung, kinderreichere Familien, alleinerziehende Frauen (Männer), fehlende Pensionsvorsorge der Bäuerinnen und vieles mehr sind nur einige Ursachen, die für die Armut im ländlichen Raum spezifisch sind. Die Angst vor Stigmatisierung ist massiver als in der Stadt und führt zur versteckten, verschämten Armut.

Zum Verständnis des Textes:
Das Kärntner Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung ist - wie schon der Name sagt, ein Netzwerk verschiedenster weltanschaulicher Gruppen, dessen Zweck es ist, die Politik zu beeinflussen, um im Interesse der Betroffenen Verbesserungen zu erreichen.
Dieser Ansatz hat zur Folge, dass logischerweise grundlegende Aspekte — etwa eine grundsätzliche Hinterfragung des Arbeitsbegriffes oder gar der gesellschaftlichen "Grundkonstellation" — ausgeblendet werden (müssen) und dass sich die Forderungen an klassischer Politik orientieren.
Außerdem ist der hier dokumentierte Forderungskatalog bereits einige Jahre alt, aber als Ausgangspunkt für weiterführende Diskussionen, für einen Vergleich, inwiefern sich die Situation verändert hat ... sicher ein interessanter Anstoß zur Diskussion.

Die weiteren Themen der 2. Kärntner Armutskonferenz:

Sozialhilfe

Wohnen

Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik

Grundsätzliches zu "Raumentwicklung" finden sich hier
Peripherisierung des ländlichen Raumes

1. Die ländliche Armut hat strukturelle Ursachen

Die Armut im ländlichen Raum hängt eng mit der Krise des ländlichen Raums zusammen:

  • Der ökonomischen Krise des ländlichen Raums, die durch die Aufgabe der bäuerlichen Betriebe und die Abwanderung von klein- und mittelstrukturierten Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetrieben in die Ballungsräume bedingt ist. Dadurch gibt es immer weniger Arbeitsplätze im ländlichen Raum und damit verbunden eine immer geringere Steuerleistung und Investitionskraft der ländlichen Gemeinden. Die zunehmende Distanz zu den Arbeitsplätzen erhöht für den einzelnen den Kostenaufwand für Mobilität beträchtlich.
  • Der sozialen Krise, die durch den gesellschaftlichen Wandel des Dorfes bedingt ist, das früher Kern aller Aktivitäten der ländlichen Bevölkerung (Wohnen, Arbeit, Versorgung, Kultur usw.) war und heute zur Schlafstätte einer eher urban orientierten Gesellschaft geworden ist. Die Dorfgemeinschaft, die früher viele Bedürfnisse der ländlichen Gemeinschaft decken konnte (gemeinsamer Hausbau, Austausch von landwirtschaftlichen Produkten, Kulturleben) ist vielerorts am zerfallen. Dienstleistungen, die früher durch gegenseitige Nachbarschaftshilfe erbracht wurden, müssen nun teuer zugekauft werden.

Die spezifische Ausprägung der Armut im ländlichen Raum ist Ergebnis dieser Entwicklung:

  • Immobilität: Menschen, die sich kein eigenes Auto leisten können, sind von wichtigen Dienstleistungen (Arbeit, Bildung, Versorgung) weitgehend abgeschnitten, weil das System des öffentlichen Verkehrs im ländlichen Raum in Kärnten sehr schlecht funktioniert
  • Langzeitarbeitslosigkeit ist die Folge von fehlenden Arbeitsplätzen im ländlichen Raum
  • Die Berufsausbildung im ländlichen Raum ist im allgemeinen schlechter als in der Stadt, weil Bildungseinrichtungen schwer zu erreichen sind
  • Im ländlichen Raum gibt es zu wenig leistbare Mietwohnungen für Menschen, die sich den Bau eines eigenen Hauses nicht leisten können, bzw aus persönlichen Schicksalen (Verschuldung) um ihr eigenes Haus gekommen sind.
  • Im ländlichen Gebiet sind kinderreichere Familien häufiger, damit verbunden ist ein höheres Armutsrisiko.
  • Alleinerziehende Frauen haben es durch fehlende Kinderbetreuungseinrichtungen (Öffnungszeiten!) und fehlende öffentliche Verkehrsmittel im ländlichen Raum besonders schwer, Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen
  • Die Altersversorgung ist schlechter als in der Stadt, weil die bäuerlichen Pensionen gering sind, das Ausgedinge bei der Berechnung der Ausgleichszulage angerechnet wird, und eine selbständige Pensionsversorgung der im Betrieb mitarbeitenden Bäuerinnen fehlt.

Die ländliche Armut ist eine versteckte Armut:

  • Von Armut betroffene Menschen „wollen“ anonym bleiben. Die Angst vor Stigmatisierung ist im Dorf besonders greifbar und führt im ländlichen Raum zur versteckten, verschämten Armut.
  • Es fehlt vielerorts an Informationen über die Situation der Armen im ländlichen Raum, weil die meisten verfügbaren Daten über soziale Benachteiligungen, Armut und Ausgrenzung die städtischen Ballungsgebiete betreffen. Dadurch ist auch ein zielgerichtetes Entgegensteuern gegen Armut im ländlichen Raum erschwert.
  • 2. Forderungen
    1. Bewusstseinsbildung
      Durch eine gezielte Information soll in der breiten Bevölkerung das Bewußtsein geschaffen werden, daß Armut kein individuelles Verschulden ist, sondern mit vielen Faktoren wie dem Wirtschaftssystem zusammenhängt. Bereits in den Schulen soll (beispielsweise im Rahmen des partizipatorischen Projektunterrichtes) der kommunikativen Armut und den daraus entstehenden Vorurteilen entgegengetreten werden. Statt von Armut Betroffene auszugrenzen, sollen diese in die dörfliche Gemeinschaft einbezogen werden. Durch eine Verbesserung der Akzeptanz der Armut mit ihren Ursachen wird ein Wiedereinstieg in das Arbeitsleben, in die kulturellen und sozialen Beziehungen usw. erheblich erleichtert.
    2. Regelmäßiger Armutsbericht durch das Amt der Kärntner Landesregierung:
      Dieser soll die spezifischen Armutssituationen erfassen und beschreiben (Armut im ländlichen Raum, weibliche Armut, usw.) um gezielte Gegenmaßnahmen zu ermöglichen.
      Die Armutsbegrifflichkeiten wie Armutsbemessung, Armutsrisikofaktoren, Armutsgrenzen müssen definiert, deren Strukturen aufgezeigt werden. Indikatoren, die die besonderen Umstände ländlicher Armut erfassen, sollen darin speziell berücksichtigt werden (Verfügbarkeit der Verkehrsmittel, Entfernung zu Versorgungseinrichtungen usw.).
    3. Initiativen zur Armutsbekämpfung im Rahmen der Orts- und Regionalentwicklung
      Bei der Dorfentwicklung soll die Schaffung einer tragfähigen wirtschaftlichen Basis, die für die Menschen Arbeit und Einkommen schafft, eine wichtigere Rolle erhalten. Ein erster Schritt wäre eine Bewußtseinsbildung, u.a. bei den an der ORE beteiligten Menschen, um eine Sensibilisierung zu schaffen und Strategien zur Armutsbekämpfung zu entwickeln. Diese Ergebnisse sollen dann in die Vor-Ort-Arbeit der Orts- und Regionalentwicklung einfließen.
    4. Förderung von Eigeninitiative und Nachbarschaftshilfe
      Nachbarschaftshilfe und Eigenarbeit stellt speziell im ländlichen Raum eine traditionelle Möglichkeit dar, wie essentielle Lebensbedürfnisse (wie Wohnen, Verkehr, Energieversorgung, Lebensmittelverarbeitung, Reparaturen usw.), die aufgrund der hohen Kosten nicht anders leistbar wären, befriedigt werden können. Mitfahrgemeinschaften, das gemeinsame Kulturleben usw. sind ein wesentlicher Teil des Zusammenlebens, mit dem Ziel, Identität zu stiften. Vielfach wird ein Abgleiten in die Armut nur durch die Existenz dieses informellen Sektors verhindert. Der informelle Sektor hat für die Versorgung im ländlichen Raum eine enorme Bedeutung. Die kooperative Zusammenarbeit (beispielsweise Maschinenring und Talentetausch) sollten in diesem Sinne unterstützt werden. ExpertInnen des Landes und der AMS sollten diesen Tatsachen dadurch Rechnung tragen, daß speziell experimentellen Formen von Arbeits- und Versorgungsprojekten im ländlichen Raum finanzielle und organisatorische Unterstützung gewährt wird.
    5. Erwerbsmöglichkeiten vor Ort schaffen
      Der Erwerbsarbeitsmarkt ermöglicht Unabhängigkeit, Status und Zugang zur gesellschaftlichen Integration durch monetäres Einkommen. Um neue Arbeitsplätze zu schaffen, sollen die Neugründung von Betrieben und die Erweiterung von bestehenden Betrieben kommunal gefördert werden. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf Betriebe gelegt werden, die die Wertschöpfung bei der Nutzung regionaler Ressourcen erhöhen und in der Region verankert sind. Das Land und die Gemeinden sollen im Rahmen des von der EU vorgegebenen Handlungsspielsraums versuchen, im Rahmen ihres Beschaffungswesens vor allem die regionalen Betriebe zu stärken.
      Eine wichtige Rolle kommt der Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere der Biomasse zu, durch die viele neue Arbeitsplätze vor Ort geschaffen werden können. Diese Entwicklung sollte durch Investitionsförderungen von Biomasse-Nahwärmenetzen, durch entsprechende Einspeisetarife für Ökostrom und andere Maßnahmen angekurbelt werden. Eine besondere Bedeutung kommt auch der Erhaltung der bäuerlichen Arbeitsplätze durch die Stärkung der landwirtschaftlichen Betriebe zu: Durch Kooperationen, den Aufbau von neuen Vermarktungsschienen und neue Tätigkeitsbereiche sollen die bäuerlichen Einkommen angehoben werden.
      Der Schritt in die Selbständigkeit soll erleichtert werden, um Eigeninitiativen zu fördern.
    6. Infrastruktur erhalten
      Wir fordern vom Land Kärnten, die Tendenz zur Ausdünnung öffentlicher Einrichtungen im peripheren Raum zu stoppen. Öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten, Tagesmütter und andere Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Postämter, Banken, Gesundheitseinrichtungen, Bildungs- und kulturelle Institutionen sollen aufrechterhalten oder ausgebaut werden, um deren Erreichbarkeit und Zugänglichkeit für armutsgefährdete Menschen zu sichern. In Landgemeinden sollen verstärkt Erwachsenenbildungsmaßnahmen angeboten werden, um die Weiterbildung aber auch den Kontakt der Menschen untereinander zu fördern.
      Modelle der dezentralen Betreuung alter Menschen im ländlichen Raum sind zu entwickeln und zu finanzieren. Bestehende Einrichtungen sind mit Zusatzangeboten auszustatten (z.B. Gemeindestuben mit Kopier- und Faxmöglichkeit, Internetanschluss usw).
    7. Aufrechterhaltung und Ausbau der öffentlichen Verkehrs in ländlichen Regionen
      Besondere Bedeutung kommt dem öffentlichen Verkehr zu. Busse, die nur während der Schulzeit oder während der Wochentage verkehren sind für viele (meist ältere und arme) Menschen ein reales Hindernis zur Beteiligung am gesellschaftlichen Leben. Das bestehende (lückenhafte) Verkehrssystem soll durch flexible Zubringer- und Verteilerbusse (Sammeltaxis, Gemeinschaftsautos, private Transportdienste) ergänzt werden.
    8. Aufrechterhaltung der Nahversorgung
      Das Weiterbestehen von Nahversorgern im ländlichen Raum soll gesichert werden durch: Unterstützung von Nahversorgern durch Kommunen, durch die Förderung von Betriebsübernahmen und die Verpflichtung für Großketten im Lebensmittelhandel, auch kleinere Geschäfte im ländlichen Raum weiterzubetreiben. Wo es keine Nahversorger mehr gibt, sollen regelmäßige Zustelldienste für eine flächendeckende Grundversorgung sorgen. Gemeinden gelingt es in unterschiedlichem Maße Eigeninitiativen zu entwickeln und kleine Kreisläufe in Bewegung zu setzen. Die Dynamik kommt meist nicht durch Hilfe von außen, sondern durch die Bereitschaft, sich für das Gemeinwohl einzusetzen.
      Das Leader II-Projekt “Nahversorgung ist Lebensqualität”, das sich bereits in sechs österreichischen Bundesländern bewährt, sollte auch in Kärnten zur Umsetzung kommen.
    9. Schaffung günstiger Mietwohnungen im ländlichen Raum
      Ein entsprechendes Angebot an leistbaren Mietwohnungen im ländlichen Raum soll durch die Herabsetzung von überhöhten Mieten und Betriebskosten in Genossenschaftswohnungen, durch den Neubau von Wohnungen und durch die Adaptierung bestehender, ungenutzter Gebäude (leerstehende Bauernhöfe u.a.) geschaffen werden. Hohe finanzielle Belastungen beispielsweise durch Kanal- und Gemeindeswasserleitungsanschluss sollen vermieden oder sozial abgefedert werden.
    10. Frauen
      Um Frauen auch im ländlichen Raum den (Wieder-) Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen, sind qualifizierte Ausbildungsmöglichkeiten und Arbeitsplätze (Telearbeit) vor Ort zu schaffen. Kinderbetreuungseinrichtungen mit flexiblen Öffnungszeiten sollen auch für den ländlichen Raum eine Selbstverständlichkeit sein. Eine Grundpension sollen auch jene Frauen erhalten, die derzeit aufgrund zu geringer eigener Versicherungszeiten keinen eigenen Pensionsanspruch haben, wie es beispielsweise auf die meisten im Familienbetrieb mitarbeitenden Landwirtinnen zutrifft.
    11. Soziale Betreuung und Hilfestellung in Krisenfällen
      Ausbildung von SozialexpertInnen, die in Landgemeinden Menschen bei Beziehungs-, Erziehungs-, Arbeits- und Schuldenproblemen sowie bei seelischen Problemen beraten sollen. Die SozialexpertInnen sollen Familien und alleinstehende Personen vor Ort aufsuchen und versuchen, individuelle Hilfestellungen zu ermöglichen. Die SozialexpertInnen sollen von Armut betroffene Menschen auch dabei unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen (Beantragung von Sozialhilfe, Hilfestellung bei außerordentlichen Belastungen wie Kanalanschluß usw.).
    12. Sektorübergreifende Förder-Programme für ländliche Gebiete
      Die Förderungspolitik des Landes soll darauf ausgerichtet sein, die regionale Kreislaufwirtschaft zu fördern. Regionale Entwicklungspläne unter Berücksichtigung aller relevanter Faktoren sind zu erstellen. Mittel der Regionalförderung sollen vorwiegend in den periphär gelegenen Problemgebieten eingesetzt werden. Sektorübergreifende Programme sind zu forcieren und die Förderprogramme sollten untereinander besser abgestimmt werden. Die direkten und indirekten Effekte von Förderprogrammen sollen im Zuge von Sozialverträglichkeitsprüfungen beurteilt und im nachhinein evaluiert werden. Eine Regionalentwicklungs- und betreuungstelle sollte Zugangsmöglichkeiten für die Initiativen und Unternehmen zu den Förderstellen (KWF, Ziel 5b, Leader, Interreg, ORE, AMS, Landes- und Bundesförderungen, Kommunalkredit) vermitteln.
    13. Ein gerechterer Finanzausgleich:
      Derzeit erhalten bevölkerungsreiche Gemeinden höhere Pro-Kopf Ausgleichsquoten als bevölkerungsarme, obwohl der Ausbau und die Erhaltung der Infrastruktur am Land in bestimmten Bereichen ungleich kostenintensiver ist (Kanalbau). Damit die Infrastruktur am Land und eine flächendeckende Landwirtschaft aufrecht erhalten werden kann, wären die Ausgleichsquoten pro Kopf auszugleichen.
    14. Netz gegen Armut und Ausgrenzung
      Vernetzung ist bei der Armutsbekämpfung in zweierlei Hinsicht wichtig: Einerseits helfen persönliche Netze wie z.B. Freunde, Familie und Nachbarn den Betroffenen über schwierige Situationen hinweg. Andererseits können nur durch die Vernetzung von Initiativen, staatlichen Organisationen und Einzelpersonen die Ursachen der Armut in ihrer Komplexität wirksam entgegengewirkt werden.
    ÖIE-Kärnten Forum Alpenkonvention Hintergrund: Peripherisierung des ländlichen Raumes
    Reaktionen Auf den Beitrag reagieren

    miriam, 2011-04-29, Nr. 5100

    Könnten Sie mir Informationen zukommen lassen über diesen Artikel, damit ich ihn als zitabel angeben kann? Vielen Dank

    Autor, Jahr in dem er geschrieben wurde,

    Walther Schütz, 2011-04-30, Nr. 5101

    @ Miriam

    Wie im Text angegeben:

    Autor: Kärntner Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung
    Erschienen / erarbeitet: 1999 (zur Vorbereitung der 2. Kärntner Armutskonferenz)

    Beteiligt waren, soweit ich mich erinnen kann: Elisabeth Schwendner, Michael Johann ... Ich selbst war auch dabei.

    Wir sind dann mit dem Text in die Armutskonferenz gegangen, die Forderungen sebst sind quasi "offizielle" Positionen des Armutsnetzwerks.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Walther Schütz

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