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2009-11-28

Ein Armutszeugnis: Die Änderung des Kärntner Mindestsicherungsgesetzes

Mit den Stimmen von BZÖ und ÖVP wurde am 26. 11.09 das Kärntner Mindestsicherungsgesetz drastisch verschlechtert. SPÖ und Grüne stimmten gegen diese Verschlechterung.

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Hatte LH-Dörfler vor der Landtagswahl im März 09 noch die Zustimmung zur damals vorliegenden bundesweiten Bedarfsorientierten Mindestsicherung mit dem Argument verweigert, der Bund müsse bei den Kinderzuschlägen das weitaus bessere Kärntner System übernehmen, so ist die Praxis mit der nunmehr durchgezogenen Änderung des Kärntner Mindestsicherungsgesetzes eine vollkommen andere:

BZÖ und ÖVP senken massiv das Leistungsniveau ab und machen damit auf einen Schlag das jahrelange Bemühen der seinerzeitigen LRin Gaby Schaunig (SPÖ) um eine armutsfeste Mindestsicherung zunichte. Die Unterstützungen sinken sogar weit unter das Niveau der Bedarfsorientierten Mindestsicherung des Bundes! Mit der Novelle zeigt sich, was die Kärntner Bevölkerung in den kommenden Jahren an sozialer Kälte zu erwarten hat.

Die wichtigsten Punkte:

  • Keine Sonderzahlungen mehr!
  • Keine Zuschläge mehr für Familien mit beeinträchtigten Kindern!
  • Streichung des Erhöhungsbetrages (10 v.H.) bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit aufgrund z.B. einer Betreuungsverpflichtung
  • Das bedeutet: Massive Verschlechterung bei den Unterstützungsbeiträgen im Vergleich zur jetzigen Regelung! Absenkung des Leistungsniveaus auch UNTER jenes der geplanten Bundesmindestsicherung!

Weiters

  • Nach der heurigen Kürzung des Heizkostenzuschusses wird es nunmehr überhaupt keinen fix geregelten Heizkostenzuschuss mehr geben, dessen Höhe gesetzlich festgeschrieben und damit für die Bezieher/innen vorausplanbar und nachvollziehbar ist. Anstelle dessen tritt die sog. „Förderung zur Deckung außerordentlicher Belastungen". Diese Förderung DARF einmal jährlich (irgendwann oder auch nie) ausgezahlt werden. Der Anspruchsberechtigtenkreis, die Höhe der Leistungen u.a.m. sollen durch Verordnungen festgelegt werden. KEIN RECHTSANSPRUCH MEHR!
  • Asylberechtigte werden getroffen, weil das Kärntner Grundversorgungsgesetz insofern geändert wird, als Asylberechtigte während der ersten 12 Monate nach Asylgewährung (bisher 4 Monate) Leistungen aus der Grundversorgung erhalten und damit vom Leistungsbezug nach der Mindestsicherung (höhere Unterstützungsbeträge!) ausgeschlossen bleiben.
  • ...

Beispielrechnungen

Ein/e Alleinerzieher/in mit 2 Kindern über 10 Jahren:

monatlich wie oft pro Jahr
Alte Kärntner Rechtslage€ 1.062,60 14 x € 14.876,40
Neue Kärntner Rechtslage1.860,20 12 x € 10.322,40
Differenz .–4.554,--
Bundesmodell1.996,88 12 x € 11.962,56

Ein/e Alleinstehende/r

monatlich wie oft pro Jahr
Alte Kärntner Rechtslage€ 614,05 14 x –.8.596,70
Neue Kärntner Rechtslage€ 632,50 12 x –.7.590,--
Differenz .–1.006,70
Bundesmodell€ 733,-- 12 x –.8.796,--

Zur bisherigen Praxis siehe auch → Sozialdemagogie statt Sozialleistungen

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Nikolaus Bott, 2009-12-01, Nr. 4688

Prinzipiell sehe ich ja ein, dass bei leeren Kassen nach Einsparungen gesucht wird. Kärntner Regierungsmitglieder sprachen in den letzten Monaten von 5% linearer Kürzung bei den Ausgaben, doch diese Beispiele belegen, dass es hier wesentlich mehr ist ==> 30 bzw. 12% !! Es macht mich betroffen, wenn gerade bei dieser Bevölkerungsgruppe, die diese finanzielle Hilfe aus diversen Gründen benötigen, überproportional gespart wird. Offensichtlich ist die Lobby für diesen Teil unserer Gesellschaft zu gering.

Generell plädiere ich jedoch für eine andere Art der Sicherung des minimalen Lebensstandards als über die Zahlung einer Mindestsicherung. Der Empfang von Geld, ohne eine Gegenleistung, erniedrigt meines Erachtens die Menschenwürde der Betroffenen und macht aus ihnen Almosenempfänger. Sinnvoller wäre, eine von den Betroffenen erbringbare Leistung mit Geld auszugleichen, um sie als vollwertige Glieder der Gemeinde integriert zu lassen.

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