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§ 278a abschaffen!

Demonstration: Stopp der Kriminalisierung von politischen AktivistInnen!

Synopsis

Ort: Wien
Zeit: 2008-09-06 14:00:00
Inhalt:

Der österreichische Staat hält seit 21. Mai 2008 zehn TierrechtsaktivistInnen gefangen (lediglich einer von ihnen wurde am 13. August zumindest vorübergehend aus der Haft entlassen). Der abstruse Vorwurf: Sie seien Mitglieder einer kriminellen Organisation (§278a Strafgesetzbuch). Mit diesem Vorgehen sollen unangenehme politische Aktivist/innen kriminalisiert werden. Dieser Vorwurf kann uns alle treffen, ob NGO, politische Initiative oder einfach Aktivist/in.

Polizei und Staatsanwaltschaft können keinen einzigen konkreten Tatvorwurf gegen eine/n der zehn TierrechtsaktivistInnen vorbringen. Auch die vollständige Akteneinsicht wird den Aktivist/innen und ihren Anwält/innen immer noch verwehrt, trotzdem sitzen diese seit mehreren Monaten in Untersuchungshaft. Die Aktivist/innen sehen sich mit einer doppelt absurden Situation konfrontiert:

  • In den ihnen bekannten Akten werden ihnen keine Vorwürfe gemacht, die sie entkräften könnten, weil keine konkreten Vorwürfe gegen sie enthalten sind.
  • Etwaige konkrete Vorwürfe, sollten solche in den restlichen Akten enthalten sein, können sie nicht entkräften, weil sie ihnen nicht bekannt sind.

Der Paragraph 278a wird zur Erbringung von Erkundungsbeweisen und zur Durchsetzung einer Art Beugehaft missbraucht. Erschreckend ist, dass Polizei und Staatsanwaltschaft mit solchen Mitteln vorgehen, noch erschreckender ist, dass das Landesgericht Wiener Neustadt und das Oberlandesgericht Wien dieser Argumentation folgen und den willkürlichen Freiheitsentzug aufrechterhalten und am Schlimmsten ist, dass die verantwortlichen PolitikerInnen zunächst Platter, jetzt Fekter (beide ÖVP) und Berger (SPÖ), den Mund halten und dieses Vorgehen billigen.

Die lange Untersuchungshaft wurde bisher mit Verdunkelungsgefahr begründet: Die zehn Verhafteten hätten sich durch die Verschlüsselung von Mails schon bisher von Strafverfolgung abzuschirmen versucht; und mit Tatbegehungsgefahr: Die zehn seien schon länger in der Tierrechtsszene aktiv und es sei davonauszugehen, dass sie es wieder sein werden. Die Justiz stellt damit demokratische Mittel als Indizien für kriminelles Handeln dar. Im Zusammenhang mit der Konstruktion einer kriminellen Organisation, führt dies zu einem völlig unverhältnismäßigen, nicht gerechtfertigten, Freiheitsentzug.

Der Paragraph 278a und mit ihm auch seine kleinen und großen Geschwister 278 (Kriminelle Vereinigung) und 278b (Terroristische Vereinigung) sind aber an und für sich sich missbrauchsanfällig. Sie sind so formuliert, dass sie, wenn willfährige Polizeibeamt/innen, Staatsanwält/innen und Richter/innen am Werk sind, zur Kriminalisierung von politischem Aktivismus herangezogen werden können. Das österreichische Strafgesetz sieht für alle im Raum stehenden Taten eigene Straftatbestände vor: Wer eine Brandstiftung begeht kann wegen Brandstiftung verfolgt werden, wer eine Sachbeschädigung begeht, wegen Sachbeschädigung, wer eine Nötigung begeht, wegen Nötigung. Es braucht keine Kriminalisierungsparagraphen, mit denen das Erfordernis des konkreten Tatvorwurfs umgangen werden kann und mit dem drakonische Strafen für nichts und wieder nichts gerechtfertigt werden sollen.

Wenn vorgeworfen wird, dass es ein Ziel einer Organisation ist Einfluss auf Politik und Wirtschaft auszuüben, wenn die politische Vernetzung mit anderen Personen und Initiativen vorgeworfen wird, wenn der Besitz von Demomaterialien vorgeworfen wird dann gilt: Kriminalisiert werden der politische Aktivismus und das Engagement für eine radikaldemokratische Gesellschaft.

Getroffen hat es wenige – Gemeint sind wir alle!

Deshalb fordern wir:

  • Sofortige Beendigung der Beugehaft gegen die TierrechtlerInnen!
  • Abschaffung der Kriminalisierungsparagraphen 278 (Kriminelle Vereinigung), 278a (Kriminelle Organisation) und 278b (Terroristische Organisation)!
  • Abschaffung der Antitierschutzsonderkommissionen der Polizei!
  • Freiheit für alle Gefangenen!
Agenda:
  • Auftaktkundgebung: 14 Uhr – Justizministerium
  • Demo auf der Route Landesgericht – Innenministerium
  • Abschlusskundgebung: 16:30 Uhr – Ballhausplatz.
  • Nach der Demo findet ein Solistraßenfest vor dem Kindercafé LOLLIGO (Fischerstiege - 1010 Wien) statt.

Texte:

REDAKTION
Repression in Österreich: Getroffen hat es einzelne, gemeint sind wir alle!
Für die sofortige Freilassung aller verhafteten Tierrechtsaktivist/innen und die sofortige Einstellung aller Verfahren! Weg mit §129A / §278A

REDAKTION
§ 278 ff: Staat greift Zivilgesellschaft an
,Eine neue Form der Sippenhaftung', nennt Harald Balluch vom Verein gegen Tierfabriken die sogenannten Vereinigungsdelikte. Sollte sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer Argumenation durchsetzen, kann es in Zukunft auch für andere NGO's eng werden. Das gesamte Klima der Meinungsfreiheit ist bedroht!

ZUM NACHLESEN

Freitag, 15. März 2024
r OLTA - Das Hufeisenmodell
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Freitag, 23. Feber 2024
r DEMO GEGEN RECHTS - DEMO PROTI DESNO
Klagenfurt Stadttheater

Donnerstag, 8. Feber 2024
r Zivilcouragetraining und queerfemeinistisches Argumentationszirkeltraining
mit anschließendem Vernetzungstreffen/ navrh možnost zu povezovanje
organisiert von/origanizirano od: Verein GemSe, KD Barba, schau.Räume
schau.Räume Villach, Draupromenade 6

Donnerstag, 18. Jänner 2024
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Arbeiter:innenheim der KPÖ Villach, Ludwig-Walter-Straße 29

Samstag, 21. Oktober 2023
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Kleine Geschichte der Hausbesetzungen in Kärnten/Koroška Veranstaltet von: Squats statt Kärnten
schau.Räume, Draupromenade 6, 9500 Villach/Beljak

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Lesung und Buchpräsentation von Lydia Mischkulnig
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Mittwoch, 23. August 2023
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Donnerstag, 23. Juni 2022
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Die Geschichte Wiens auf Wienerisch. Lesung und Buchpräsentation von und mit Ludwig Roman Fleischer
tio pepe, Kaiser-Josef-Platz 3, 9500 Villach

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