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2005-11-24

Soziale Bewegungen fordern völlige Rücknahme der Dienstleistungsrichtlinie

ATTAC und viele andere Gruppen kündigen europaweite Protestaktionen an

Diese Woche tagte in Brüssel der sogenannte Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments zur Dienstleistungsrichtlinie, nach ihrem Initiator auch Bolkesteinrichtlinie genannt. Zu den Hintergründen siehe

Nun hat die Binnenmarktkommission bei 5 Enthaltungen mit 25 Ja-Stimmen (10 Ausschussmitglieder stimmten dagegen) ihr "OK" zur Bolkesteinrichtlinie gegeben. Es handelt sich um nichts Geringeres als einen Entwurf für die Dereglementierung des Dienstleistungsmarktes. Darüber hinaus bedroht er aufgrund seines bereichsübergreifenden Anwendungsbereichs Aufgaben von allgemeinem Interesse und die Lenkungsfunktion der öffentlichen Hand auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene.

Herkunftslandprinzip

Dazu Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA): "Die Zustimmung zum Herkunftslandsprinzip im Binnenmarktausschuss des Parlaments kann das europäische Sozialmodell ins Wanken bringen. ... Jetzt müssen alle gesellschaftlichen Kräfte aktiviert werden, um bis zur Generaldebatte des Europäischen Parlaments im Jänner auf die sozialen und ökologischen Gefahren dieser Pläne hinzuweisen. Trotz einiger Änderungen hat sich nichts an der Substanz und den fatalen Auswirkungen der Richtlinie mit dem Herkunftslandsprinzip geändert."

Ähnlich kritisiert Petra Ziegler von Attac Österreich das Abstimmungsergebnis im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments: „Die Beibehaltung des Herkunftslandprinzip bietet große Schlupflöcher für Sozial- und Umweltdumping“.

Unternehmen aus einem EU-Mitgliedsstaat, die über die Grenze Dienstleistungen erbringen, müssen nicht mehr das österreichische Recht einhalten, sondern das ihres Herkunftslandes. Für die Lohnabhängigen bedeutet dies konkret: Ausgenommen vom Herkunftslandprinzip ist nur ein schmales Band an arbeitsrechtlichen Mindeststandards: Mindestlohn, Mindesturlaub, Mindestmutterschutz und Mindestruhezeit. Wird die Dienstleistungsrichtlinie so beschlossen, gilt das österreichische Arbeitsrecht aber nicht mehr für so wichtige Bereiche wie Abfertigung, Kündigungsschutz und Kündigungsfristen, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, den Karenzurlaub, arbeitsfreie Feiertage oder die Ersatzruhe für Sonntagsarbeit.

„Die Mitgliedsstaaten dürfen in Ausnahmefällen auf der Einhaltung ihrer Ausführungsstandards bestehen, dies muss aber im Einzelfall begründet werden. Dabei bleibt, vom bürokratischen Aufwand abgesehen, auch die Frage der Kontrolle ungeklärt“, weist Ziegler von ATTAC-Österreich auf weitere Unzulänglichkeiten der Regelung hin. Allein diese Passage macht Mitgliedsstaaten mit höheren Umwelt- und Konsumentenschutzstandards zu Verlierern und tritt einen Wettbewerb nach unten los.

Kampf pro und contra Dienstleistungsrichtlinie
  • Zeit für Briefe an r EU-Abgeordnete ..., Briefvorschläge gibt's unter anderem bei der Initiative r Stop Bolkestein!
  • 14.1.06: Europaweite Demonstration in Brüssel
  • 3. Jännerwoche 06: Plenarsitzung des EU-Parlaments, Dienstleistungsrichtlinie wird behandelt
  • 19./20.1.06: Tagung der EU-Sozialminister in Villach

Bis zur Abstimmung im Plenum des Europaparlaments wird das Netzwerk Attac weiterhin gegen die Richtlinie mobilisieren. Für den 14. Jänner 2006 ist in Brüssel eine europaweite Demonstration der zivilgesellschaftlichen Kräfte geplant. „Keine weitere Liberalisierung und Wettbewerbsdruck im Dienstleistungsbereich weder auf EU- noch auf WTO-Ebene", verlangt Ziegler. "Den Preis der Lissabon-Ziele, nämlich Europa zum wettbewerbfähigsten Staat zu machen, bezahlen die europäischen Arbeitnehmer/innen, Konsument/innen und die Umwelt.“

Attac fordert die Rücknahme des Entwurfs und einen Neustart des Diskussionsprozesses, bei dem von Beginn an alle Interessensgruppen eingebunden sein müssen. Bundeskanzler Schüssel darf diesbezüglich an sein Eintreten für eine völlige Neubearbeitung der Richtlinie erinnert werden. „Wir brauchen einen Ausbau der öffentlichen Dienstleistungen und bei Arbeitnehmer/innenrechten, Umwelt- und Konsument/innenschutz eine rasche Harmonisierung auf hohem Niveau.“, erklärt Ziegler abschließend.

Entgegen diesen klaren warnenden Worten scheinen die Perspektiven des Widerstandes ziemlich beschränkt: ÖGB und AK mahnen die soziale Verantwortung der österreichischen Regierung ein [!!!], so Katzian von der Privatangestelltengewerkschaft in seiner Presseaussendung vom 23. November 05: Jetzt ist die österreichische EU-Präsidentschaft gefordert. Ähnlich die r AK-Kärnten auf ihrer Vollversammlung: Sie fordert "einstimmig den entschlossenen Widerstand der österreichischen Bundesregierung gegen die vorliegenden Pläne der EU-Kommission." Es darf gelacht werden - naja, eigentlich ist's ja eher zum Heulen.

Dem gegenüber mahnt der Gewerkschaftliche Linksblock von den Arbeitnehmer/innenvertretungen eine konsequentere Haltung ein: "Wenn der Europäische Gewerkschaftsbund (ETUC) – und damit auch der ÖGB – seine angekündigte „härtere Haltung“ in der Debatte über die EU-Dienstleistungsrichtlinie ernst nimmt, muss er die Grundlagen, auf welche sich diese Richtlinie stützt, in Frage zu stellen, meint die Fraktion des GLB zur Entscheidung des Binnenmarktausschusses."

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