2004-03-19
Nachhaltigkeitsbeihilfe
Zur Realisierung der Nachhaltigkeit der Gesellschaft schlage ich die Einrichtung einer Maßnahme vor, die als Nachhaltigkeitsbeihilfe bezeichnet werden kann und eine temporäre Auslagerung von Personalkosten darstellt. Sie wird denjenigen Betrieben gewährt, die vorbildliche Ressourcenverwendung vorweisen können und neue Beschäftigte aus dem Arbeitslosenbestand aufnehmen.
Begriff der Nachhaltigkeit: Nach einer Homepage http://www.sd-forum.de/nachhaltigkeit/index.html umfasst die Nachhaltigkeit drei Dimensionen: die ökonomische, die ökologische und die soziale Dimension. Mit dem Bezug auf die Ressourcenverwendung bezieht diese Maßnahme die ökologische Dimension ein, die denjenigen Betrieben (ökonomische Dimension) zugute kommt, die Menschen aus der Arbeitslosigkeit wieder heraushelfen (soziale Dimension).
Korrekturform: Die Nachhaltigkeitsbeihilfe stellt eine elementare Form einer Einkommenssplittung dar (betriebliche und außerbetriebliche Einkommen werden zur personalen Kaufkraft kombiniert), die gleichzeitig als Modellkorrektur am aktuellen Einkommensmodell beobachtet und empirisch nachvollziehbar diskutiert werden kann. Das aktuelle Einkommensmodell (auch bezeichnet als Lebensunterhaltskonzept) weist eine Aporie auf, die aus der Sicht des Arbeitsmarktes nur konzeptuell lösbar ist: erhöht man das Erwerbseinkommen, dann wird der Zugang zum Arbeitsmarkt für die Arbeitslosen erschwert, senkt man das Erwerbseinkommen, dann sinkt die volkswirtschaftliche Kaufkraft und es ist weder der beschäftigten Person noch der Wirtschaft geholfen. Hier hilft nur die Korrektur durch Einkommenssplittung: durch die Kombination von betrieblichen und außerbetrieblichen Personeinkommen können sowohl die betrieblichen Arbeitskosten gesenkt als auch die persönliche Kaufkraft gestärkt werden.
Dieser Vorschlag ist von einem Gesamtkonzept abgeleitet, das als Kombination von Menschenrechten, funktionaler Differenzierung und Nachhaltigkeit charakterisiert werden kann (www.systemtheorie-life.info). Das Recht auf Arbeit und Schutz vor Arbeitslosigkeit wird durch die Senkung der Arbeitskosten erreicht. Der Zugang zu lebenswichtigen Ressourcen wird durch die Stärkung der Kaufkraft ermöglicht. Die Funktionssysteme werden in ihrer Selbststeuerungsfähigkeit gestärkt, indem die (ansonsten externen) Ressourcenkosten in die betriebliche Rechnung internalisiert werden.
Die Einkommenssplittung reicht als Konzept von einzelnen Instrumenten wie der Nachhaltigkeitsbeihilfe bis hin zum Grundeinkommen als allgemeine Einkommenssplittung. Mit einer Einkommenssplittung durch ein existenzsicherndes Grundeinkommen als Fernziel wäre eine Vision in Aussicht gestellt, die Menschwürde, Wirtschaftswachstum und Nachhaltigkeit auch im Sinne der Emanzipation ermöglicht.
Verhindert wird diese Entwicklung durch die Trennung dieser Dimensionen durch einseitige Strategien und Konzepte: das Klimabündnis z.B. beobachtet die Ressourcenverwendung ohne auf ein nachhaltiges Einkommensmodell zu verweisen, das Armutsnetzwerk verweist auf die soziale Dimension (jedoch nur über eine Grundsicherung), ohne sich auf die ökologische Dimension des Einkommensmodells zu beziehen. Damit wird durch die absehbare Erfolglosigkeit der Konzepte sehr viel Engagement verbraucht, ein Umstand, der letztlich auf absichtliche Hintanhaltung von Menschenrechten hinausläuft.