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2014-10-12

Gemeinschaftsgärten: Aneignung oder Privatisierung des öffentlichen Raums?

von Andreas Exner, ÖIE Kärnten

Einem Trend in vielen Städten folgend, boomen Gemeinschaftsgärten seit einigen Jahren auch hierzulande. In Wien erfolgten viele Neugründungen im Gefolge der rot-grünen Koalitionsvereinbarung 2010. Die Stadt Wien fördert Gemeinschaftsgärten seither finanziell, teilweise auch mit Arbeitsleistungen, Pflanzen oder Komposterde.

Nicht alle der Wiener Gemeinschaftsgärten befinden sich auf öffentlichen Flächen. Dennoch gilt als ein Pluspunkt häufig die Belebung öffentlichen Raums. Gemeinschaftsgärten sollen soziale Innovation fördern, Demokratie oder Integration stärken und das ökologische Bewusstsein. Sie werden vielfach mit einer „Aneignung“ von öffentlichem Raum in eine positive Verbindung gebracht. Anstelle einer anonymen Stadtverwaltung, die relativ einheitlich gestaltete Grünflächen zur Betrachtung, zum Spazieren, Picknicken oder für sportliche Aktivitäten pflegt, sollen nun die Bürgerinnen und Bürger einen „Freiraum“ der „Selbstbestimmung“ erhalten. Und sie sollen den öffentlichen Raum auch gärtnerisch oder gar landwirtschaftlich nutzen können.

In der österreichischen Medienlandschaft dominierte unlängst noch der Neuheitswert dieses Phänomens. Doch gelten Gemeinschaftsgärten inzwischen weithin als etabliert. Eine vor kurzem erschienene Broschüre der Stadt Wien namens „Do it yourself“ bezeichnet sie gar als „fast schon einen alten Hut“. Wohnbaustradtrat Michael Ludwig verfasste dazu das Vorwort.

Gemeinschaftsgärten als Ort der Widersprüche

Trotz aller Anerkennung sind Gemeinschaftsgärten nicht ohne Widersprüche. Beleben solche Gärten tatsächlich den öffentlichen Raum? Oder privatisieren sie diesen nicht vielmehr? – Diese Kontroverse hat eine praktische Bedeutung. Nicht nur für die Frage des öffentlichen Raums, sondern auch für die Gärten selbst. Denn in den von der Stadt Wien beeinflussten Gemeinschaftsgärten drängt die Politik auf das so genannte Rotationsprinzip. Die Gärtnerinnen und Gärtner können ihr Beet demnach in der Regel nur drei Jahre nutzen. Danach kommt jemand anders zum Zug. Die Wartelisten sind teils lang, Ersatz ist dann leicht zu finden.

Doch rotieren die Gartenwilligen nicht unbedingt freiwillig. Nicht selten beklagen sich Gärtnerinnen und Gärtner über das Rotationsprinzip. Das ist zunächst einmal dort verständlich, wo eine Gartengruppe nicht von Anfang an über den Wunsch nach einer Rotation seitens der Politik informiert worden ist. In solchen Fällen kommt es durchaus vor, dass eine Gartengruppe das Rotationsprinzip auch geschlossen ablehnt und sich damit durchsetzt.

Allerdings gibt es noch weitergehende Gesichtspunkte. Das Rotationsprinzip fördere auch das Prinzip „Hinter mir die Sintflut“, wird argumentiert. Wer nur drei Jahre ein Beet nutzen könne, würde sich nicht gut darum kümmern. In den Gemeinschaftsgärten sind auch ökologisch sehr bewusste Menschen aktiv. Sie fürchten, dass durch die Rotation Fruchtfolgen nicht mehr eingehalten und der Nährstoffhaushalt nicht mehr beachtet würden und gartenspezifisches Wissen, etwa zur Funktionsweise von Kompostanlagen, verloren gehen könnte.

Zudem wäre nicht sicher, so ein weiteres Argument gegen die Rotation, ob sich die rotierenden Gärtenwilligen noch viel in die Gartengruppe einbringen würden. Wer mit Ablaufdatum gärtnert, würde sich weniger mit einem Gemeinschaftsgarten identifizieren.

Wie sich das Rotationsprinzip tatsächlich auswirkt – und ob es die in den Gärten aktiven Menschen so einfach auch befolgen werden – ist noch nicht ausreichend bekannt. Viele der von der Stadt Wien geförderten und mit der Auflage der Rotation versehenen Gärten haben die erste Periode des Wechsels nämlich noch nicht erreicht.

Gemeinschaft – ein schillernder Begriff

Klar scheint jedoch, dass die Rotation einen Widerspruch zum Wunsch nach Gemeinschaftsbildung darstellt, der an die Gärten herangetragen wird – gerade auch von der Politik. Zwar dürften sich in den Gärten nicht selten freundschaftliche Beziehungen entwickeln, die durchaus auch nach dem Ausscheiden eines Mitglieds aufrecht bleiben könnten. Doch bleibt auch dieser mögliche Effekt erst einmal abzuwarten.

Was also soll die Gemeinschaft leisten? Soll sie zu einer buchstäblichen Verwurzelung im sozialen Sinn führen, wie auch in Gartenbroschüren der Stadt Wien mitunter zu lesen ist? Dann scheint das Rotationsprinzip wenig dienlich. Soll sie eine ökologische Wirtschaftsweise entwickeln? Auch unter diesem Aspekt betrachtet ist das Rotationsprinzip zumindest eine Herausforderung. Viele ökologische Prozesse wirken langfristig, nicht im Rahmen von drei Jahren. Ökologisches Wissen baut sich erst langsam auf, vor allem in einer langjährigen Folge von Versuch und Irrtum mit einer Fläche. Die Weitergabe dieses Wissens von den Ausscheidenden zu den neu Hinzukommenden ist ebenfalls nicht trivial. Wird Kontinuität über das Privileg einer bestimmten Gruppe hergestellt, länger im Garten verbleiben zu dürfen, ergeben sich Fragen der sozialen Gerechtigkeit und möglichen Spaltung einer Gartengruppe.

Soll die Gemeinschaft nur eine Gruppe zur gemeinsamen Organisation von Gartenarbeit sein? Oder soll sie weitergehend die soziale Integration befördern? Auch unter diesem Aspekt ist zumindest unklar, ob die Rotation nicht Prozesse der Integration eher hemmt als fördert. Prozesse der Selbstorganisation benötigen Zeit – der Abbau von Vorurteilen wohl ebenso.

Das Recht der Öffentlichkeit

Tatsächlich stehen Gemeinschaftsgärten auf öffentlichen Flächen in einem Widerspruch. Einerseits sollen sie Gemeinschaft bilden – und sofern damit Ansprüche an ökologisches Wirtschaften und soziale Integration verbunden werden, sollen sie auch mehr sein als eine bloße Zweckgemeinschaft für ein rein individuell ausgerichtetes Gärtnern. Andererseits werden öffentliche Flächen zumeist mit dem Anspruch verbunden, für alle frei zugänglich zu sein.

Letzteres ist in den von der Stadt Wien geförderten Gärten tatsächlich nicht in dem Sinn der Fall, wie dies von öffentlichen Flächen gemeinhin erwartet wird. Die Stadt Wien schreibt durchgehend einen Zaun für die Gärten vor – eine Forderung, die allerdings von den allermeisten Gartenwilligen auch unterstützt wird. Man sorgt sich vor Hunden oder Vandalismus. Die Motive der Stadt Wien scheinen bislang unklar und wären zu recherchieren. Effekt dieser Regelung ist jedenfalls, dass ein Großteil (wenn nicht der Gesamtbetrag) der finanziellen Förderung für die Anschaffung eines uniformen Stahlgitterzauns ausgegeben wird.

Die Gartengruppen werden seitens der Politik dazu angehalten, den Garten öffentlich zugänglich zu betreiben. Allerdings bedeutet dies lediglich, dass die Gartentüre offen stehen soll, sofern Gärtnerinnen oder Gärtner gerade vor Ort anwesend sind. Und auch dieser Wunsch der Politik ist nicht in allen Gärten erfüllt. Zudem werden Besuchende nicht immer von allen gern gesehen. Dem Anspruch an „Gemeinschaft“ durchaus entsprechend identifizieren sich Gärtnerinnen und Gärtner häufig mit „ihrem Garten“, suchen dort unter anderem Ruhe und folglich nicht unbedingt den fortwährenden Kontakt mit der Öffentlichkeit oder mit „Gartenfremden“.

Das Rotationsprinzip gibt damit einige Rätsel auf. Handelt es sich um den Versuch, Gartenflächen bewusst knapp zu halten und die öffentliche Hand zugleich aus ihrer Verantwortung zu entlassen, dem spürbaren Gartenwunsch auch Rechnung zu tragen? Manche Gartenaktive verweisen auf die Möglichkeit, neue Gärten zu eröffnen. Manche Gartengruppen haben sich auch schon für neue Gärten in ihrer Nachbarschaft eingesetzt – bisher erfolglos. Sind Gemeinschaftsgärten damit eher nur ein Imageprojekt der Politik, die sich damit bescheiden kann, einige Neueröffnungen in den Medien zu sehen – und das Interesse am Gärtnern mehr rhetorisch zu unterstützen denn tatkräftiger zu fördern?

Oder ist das Rotationsprinzip einfach eine bürokratische Antwort auf den besagten Widerspruch zwischen Gemeinschaftsbildung und der freien Zugänglichkeit von öffentlichem Raum? Wenn die Wartelisten länger sind als die von der Politik zur Verfügung gestellten Gartenflächen groß, dann ist in der Tat schwer eine andere Lösung denkbar als eine Rotation vorzuschreiben. Auf diese Weise kann sowohl das Versprechen auf „Gemeinschaft“ eingehalten als auch der Anschein einer freien Zugänglichkeit der Gemeinschaftsflächen für (theoretisch) alle erzeugt werden. Und dies beides ohne dass die Politik selbst eine Position jenseits der Bürokratie beziehen müsste.

Manche vermuten daher sogar eine bewusste Strategie der Politik, die Gartengruppen zu fragmentieren. Mögliche Widerstandspotenziale oder eine Politisierung für Fragen der Stadtentwicklung und einer ökologischen Lebensweise sollen unterbunden werden. Das Ziel einer gewissen Fragmentierung der Gartengruppe oder ihrer Bindung an den Garten könnte in der Tat durchaus eine Rolle zu spielen. Allerdings muss nicht unbedingt angenommen werden, die Politik ziele damit auf eine Unterminierung von Widerstandspotenzialen. Auch die Sorge um eine Privatisierung öffentlichen Raums durch in den Gärten aktive Menschen, die sich allzu stark mit „ihrer“ Fläche identifizieren, kann ein Motiv für das Rotationsprinzip darstellen.

Was auch immer das Rotationsprinzip bewirken soll oder woraus es sich genau erklärt: widersprüchlich bleibt es allemal. Freilich ist dieser Widerspruch nicht nur das Ergebnis der momentanen Gartenpolitik der Stadt Wien. Weitergehend stellt sich die Frage, inwiefern relativ geschlossene Gruppen, die einen bestimmten Ort gestalten und pflegen, mit der Idee eines öffentlichen Raums vereinbar sind. Und sich damit vereinen lassen wollen. Denn viele der Gartenwilligen interessieren sich nicht zuletzt dafür, selbst Gemüse zu ernten, das sie auch selbst angebaut haben – ob individuell oder auf Gemeinschaftsbeeten. Dieser Wunsch deckt sich mit dem Anreiz der Stadt Wien in Broschüren, die mit genau dieser Möglichkeit werben.

Und dieser Wunsch wird mitunter auch noch durch die Einhebung einer Pacht seitens der Stadt befördert. Denn manche Gärtner und Gärtnerinnen interpretieren die (geringfügige) Pacht an die Stadt Wien als eine Art von Bezahlung für eine eben entsprechend individuelle Nutzung der öffentlichen Fläche über die Ernte. Auf der anderen Seite werden auch die vor allem zu Anfang oft erheblichen unbezahlten Eigenleistungen der Gartenwilligen in der Einrichtung der Gärten in der gleichen Weise betrachtet: als Legitimation eines besonderen Bezugs zur Gartenfläche.

Zwar verschönern die Gemeinschaftsgärten den öffentlichen Raum. Zumindest werden sie wohl von den meisten Passanten und Passantinnen so wahrgenommen. Insofern erbringen sie tatsächlich eine Leistung für die Öffentlichkeit im allgemeinen. Auch ökologisch wirken sich die Gärten wahrscheinlich in der Regel positiv auf die Umgebung aus, einerseits durch den Blütenreichtum, der für Bestäuber wichtig ist, andererseits durch die Weitergabe von Inspiration und vielleicht auch Gartenwissen „über den Zaun“ an Menschen, die vorbeispazieren. Und möglicherweise beeinflussen die in den Gärten entstehenden sozialen Beziehungen tatsächlich auch das allgemeine soziale Klima in einem Stadtteil.

Allerdings werden auf vergleichbare Weise viele private Initiativen von vielen Menschen als positiv für den öffentlichen Raum wahrgenommen. Das gilt beispielsweise für attraktive Gastronomiebetriebe, kommerzielle Feste oder ansprechende Privatbauten.

Dennoch muss der Wunsch von vielen, jedenfalls denen auf den Wartelisten, selbst ernten zu können oder „die Hände in die Erde zu stecken“ solange unerfüllt bleiben, als es nicht genug Gemeinschaftsgärten gibt. Oder diese Gärten den Anspruch der Gemeinschaft in der Weise ernst nehmen als dort eine Gartengruppe einen „Gruppengarten“ bewirtschaftet – und nicht als quasi-öffentliche Dienstleisterin eine Fläche für die Allgemeinheit frei zugänglich verschönert oder beerntbar macht. Damit werden andere notgedrungen von Pflege und Ernte ausgeschlossen.

Im Hinterland

Wie auch immer diese Debatten zu sehen sind – sicherlich wäre wünschenswert, sie um eine weitere Frage zu ergänzen. Nämlich um den Stellenwert der großflächigen Kleingartenanlagen in Wien, aber auch der rund 1.000 Hektar öffentliche Landwirtschaft in Wien. Beide befinden sich auf Grund und Boden im Eigentum der Stadt. Jedoch werden die Kleingartenanlagen seit den 1990er Jahren privatisiert und gentrifiziert, also „aufgewertet“. Und sind damit für viele unerschwinglich. Es ist bemerkenswert, dass sich damit die soziale Ungleichheit fortschreibt, die gerade die Gemeinschaftsgärten offiziellen Stellungnahmen zufolge reduzieren sollen. Denn für Menschen aus anderen Ländern beispielsweise, mit migrantischem Hintergrund, sind sowohl die Gemeinschaftsgärten viel zu klein, als auch die Kleingartenanlagen unzugänglich. Dort sind die Preise selbst für sehr viele hierzulande geborene Menschen unleistbar. Zudem wird immer wieder von rassistisch gefärbten Abschließungstendenzen in den Kleingartenanlagen berichtet.

Und die öffentliche Landwirtschaft in Wien ist so öffentlich auch nicht. Der Betrieb in der Lobau wirtschaftet zwar biologisch, allerdings ist von demokratischer Mitbestimmung nicht die Rede. Ebensowenig wie von einer Ausrichtung auf den regionalen Bedarf der Stadt Wien. Jene Flächen, die von der zuständigen MA49 den wenigen selbstorganisierten Garteninitiativen an der Peripherie der Stadt zur Verfügung gestellt werden, sind horrend teuer. Die MA49 verlangt von den Initiativen in der Regel einen weit höheren Pachtbetrag als von bäuerlichen Betrieben.

So entwicklungsfähig sich Gemeinschaftsgärten unter diesen Blickwinkeln in Wien auch erweisen – ein wichtiger Anstoß für tiefergehende Fragen ist damit gegeben: Wie wollen wir in Städten eigentlich leben? Was ist Gemeinschaft? Und was bedeutet für uns öffentlicher Raum?

Der Autor ist Mitarbeiter im WWTF-Forschungsprojekt Green Urban Commons und beschäftigt sich zur Zeit wissenschaftlich mit Gemeinschaftsgärten in Wien.
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