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Andreas Exner

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2013-01-15

Wie kam die Vielfalt in die Ökobewegung?

Vielfalt ist ein Begriff, der soziale Kämpfe, kapitalistische Verwertungsinteressen und staatliche Strategien verdichtet. Erst die sozialen Kämpfe gegen das standardisierte Leben der Nachkriegszeit haben Vielfalt als einen positiven Begriff mit gesellschaftlicher Breitenwirkung überhaupt geschaffen.

Bestrebungen zum Schutz der natürlichen Vielfalt sind allerdings nicht nur eine Projektion der Sehnsucht nach mehr sozialer und persönlicher Vielfalt nach Außen, in die Natur. Vielfalt ist zwar eine Kategorie des Menschen, doch ist Vielfalt auch eine Eigenschaft der Natur. Seit jeher ruft die Erfahrung des nicht vom Menschen Geschaffenen Gefühle der Ehrfurcht hervor. Sie ist auch heute für viele Grund genug, für den Erhalt von biologischer Vielfalt einzutreten.

Andererseits hat der Schutz von Vielfalt, oder besser: der Nutzung kleiner Teile der weltweiten genetischen Vielfalt, eine eminent kapitalistisch-ökonomische Komponente. Nicht in dem Sinn, dass man den Nutzen des tropischen Regenwalds sinnvoll in Geldeinheiten bewerten könnte. Auch nicht in dem Sinn, dass die Artenvielfalt als solche einen ökonomischen Wert hätte oder gar ein für den Kapitalismus des 21. Jahrhunderts entscheidendes Anlagefeld geworden wäre.

Hier geht es vielmehr um Nutzpflanzen. Ein gewisses Maß an genetischer Vielfalt ist dabei für die Aufrechterhaltung und Steigerung des Ertragsniveaus notwendig. Unabhängig von den Kämpfen der 1968er für ein bunteres Leben entdeckte daher etwa zeitgleich auch die Agrarindustrie die Vielfalt. Genetische Nutzpflanzenvielfalt war nötig, um die Pflanzenzüchtung für die „Grüne Revolution“ in der „Dritten Welt“ voranzubringen. Nachdem die meisten Kulturpflanzenarten aus dem globalen Süden stammen, erlangten diese Regionen folglich erneut eine zentrale Bedeutung für die Landwirtschaft.

Nach der ersten Beraubung des Südens durch die Kolonialisierung seit dem 15. Jahrhundert, die Europa die meisten heute genutzten Gemüse und Hackfrüchte verschaffte, kam es ab den 1960er Jahren daher zu einer zweiten Welle der Beraubung. Die kapitalistischen Saatguthersteller und die US-amerikanische Außenpolitik, die eine „Grüne Revolution“ als Bollwerk gegen den Kommunismus förderte, profitierten von den neuen Hochertragssorten. Doch die bäuerlichen Träger der dafür nötigen Kulturpflanzenvielfalt sahen durch die Finger.

Vielfalt wurde für die Agrarindustrie in den 1960er Jahren noch auf einer zweiten Ebene wichtig. Aufgrund der weltweit zunehmenden Uniformität der Landwirtschaft geriet auch die Kulturpflanzenvielfalt in Bedrängnis, was etablierte Kräfte des kapitalistischen Systems als „genetische Erosion“ problematisierten. Diese Erosion wurde offenkundig, als es 1970 und 1971 in den USA zu einer Missernte bei Mais kam, der aufgrund seiner genetischen Einheitlichkeit sehr anfällig gegenüber Pilzerkrankungen geworden war. Darüber hinaus fielen die Produktivitätssteigerungen in der Landwirtschaft im Verlauf der 1970er Jahre zusehends geringer aus, was die Profite im kapitalistischen Agrarsektor zu gefährden drohte und als eine Herausforderung auch für die Pflanzenzüchtung wahrgenommen wurde.

In den 1970er Jahren verschärfte sich – ähnlich wie erneut seit 2008 – fortschreitend eine kapitalistische Vielfachkrise: die Profitraten sanken, soziale Bewegungen revoltierten und ökologische Krisentendenzen wurden verstärkt thematisiert. Die Interpretation und Aneignung von Vielfalt wurde zu einem von vielen Kampffeldern in dieser Umbruchsituation. Sie führte ab den 1980er Jahren zu einer globalen Debatte um die Nutzung und den Erhalt von biologischer Vielfalt. Staaten und Gemeinschaften des globalen Südens wollten nicht länger die kostenlose Verwertung ihrer Kulturpflanzenvielfalt akzeptieren und drängten auf Regelungen zu ihren Gunsten. Die Agrarkonzerne des Nordens sahen ihren Zugang zur genetischen Vielfalt bedroht und verlangten daher ebenfalls nach international verbindlichen Nutzungsrechten. Auch die ökologischen Bewegungen und NGOs brachten ihre Positionen in diese Debatte ein – entweder auf der Grundlage eines eher „menschenfernen“ Naturschutzgedankens, oder auf der Seite der Bäuerinnen des Südens.

Im Endergebnis dieses höchst ungleichen und konflikthaften Kräftemessens zwischen Konzernen, von Staaten mit viel und wenig biologischer Vielfalt oder solchen im Süden und im Norden, sowie den sozialen Bewegungen und NGOs mit ihren unterschiedlichen Positionen entstand ein internationales Regelwerk „geistigen Eigentums“. Es nahm zwar auch Forderungen der sozialen Bewegungen des Südens auf, trug aber vor allem die Handschrift des Neoliberalismus. Eine Schlüsselrolle spielen dabei die 1993 in Kraft getretene UN-Konvention zur Biologischen Vielfalt (CBD) sowie das 1995 abgeschlossene TRIPS-Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) zu „geistigen Eigentumsrechten“, worunter auch Rechte aus der Pflanzenzüchtung fallen. Dort wird Vielfalt als eine kapitalistisch verwertbare Ressource enggeführt.

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