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Werner Koroschitz

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2011-06-02

„Juden unerwünscht“

Am 11. Juni 2011 findet die Kunstaktion r HAUS-BERG-VERBOT zur Erinnerung an das „Judenverbot“ am Dobratsch 1921 statt. Der folgende Beitrag beleuchtet die Hintergründe:

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Die Pflege deutschen Volkstums und die Vorherrschaft deutscher Kultur waren von Beginn an zentrale Anliegen des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins (DuÖAV). Bei der im August 1872 in Villach abgehaltenen Generalversammlung des Deutschen Alpenvereins wurde die »culturhistorische Mission der Deutschen« hervorgehoben und daran erinnert, »daß der Zweck des Alpenvereins nicht nur die Erklimmung der Höhen, sondern auch die Verbreitung deutschen Geistes, deutscher Bildung und Gesittung sei« (Jahrbuch des ÖAV, 1873). Beim 1907 in Jesenice abgehaltenen Treffen einiger Alpinvereine – darunter auch die AV-Sektion Villach – beschlossen die Teilnehmer die Herausgabe eines deutschen Gaststättenverzeichnisses, damit deutsche Touristen ihr Geld nicht den slawischen »Volksgegnern« zutragen. Der »Völkische Reiseführer durch die Deutschen Siedlungen Südösterreichs« erschien 1914 in Klagenfurt.

Um 1900 begann man unter dem Deckmantel der Wissenschaftlichkeit mit der Eindeutschung slowenischer Bergnamen. Der Historiker Martin Wutte versuchte dabei den Nachweis zu erbringen, dass der deutsche Name Villacher Alpe älteren Ursprungs sei als die slowenische Bezeichnung Dobrač.

Seit Ende des 19. Jahrhunderts versuchten einzelne Sektionen des DuÖAV den Arierparagrafen in ihre Satzungen aufzunehmen. Sie scheiterten aber am Widerstand des Hauptausschusses. Bei der im Oktober 1919 abgehaltenen Hauptversammlung des DuÖAV in Nürnberg beantragte die Sektion Villach die Einführung des Arierparagrafen in die Satzungen des Gesamtvereines. Der Antrag kam zwar wegen eines formalen Fehlers nicht zur Abstimmung, in der darauffolgenden Diskussion wurde aber der Beschluss gefasst, »daß den einzelnen Sektionen, die in ihre Satzungen den Arierparagraphen aufnehmen wollen, kein Hindernis in den Weg gelegt werden soll« (Protokoll der 20. Sitzung des Hauptausschusses am 8. und 10. Oktober 1919 in Nürnberg).

Bei der am 11. Feber 1920 abgehaltenen Jahresversammlung beschloss die Sektion Villach mit 53 gegen 6 Stimmen die Einführung des Arierparagrafen in ihre Satzungen, der Nichtariern die Mitgliedschaft verweigerte. 1921 kam der Arierparagraf auch bei der Wiener Sektion Austria zur Anwendung, woraufhin die jüdischen Mitglieder austraten und die Sektion Donauland gründeten.



Antisemitisches Plakat, das in Anlehnung an die Kärntner Plakate an zahlreichen österreichischen AV-Hütten affichiert war, 1921/22 (OeAV-Archiv Innsbruck).

In den folgenden Jahren richtete sich die antisemitische Agitation gegen die Sektion Donauland, u. a. protestierten die Kärntner AV-Sektionen geschlossen gegen die Aufnahme der neu gegründeten Sektion Donauland in den Hauptverband: »Wir Kärntner haben die Gefahr, daß unsere Berge der Tummelplatz orientalischer Eindringlinge werden, ohnehin immer vor Augen, da unsere Seen, namentlich der schöne Wörther-See, fast zur Gänze von Juden heimgesucht werden. Wir begrüßten daher lebhaft, daß die Wiener und auch andere Sektionen den Arierparagrafen in die Satzungen aufgenommen haben,« so ein Schreiben der AV-Sektion Wolfsberg an den Hauptausschuss des DuÖAV vom 10. Mai 1921.

Seit dem Sommer 1921 waren zahlreiche österreichische Alpenvereinshütten mit Plakaten ausgestattet, die darauf hinwiesen, dass die Mitglieder der Sektion Donauland von der Begünstigung der Hüttengebühr ausgeschlossen waren. Die Kärntner Sektionen beschlossen ihrerseits an ihren Hütten Tafeln mit folgender Aufschrift anzubringen: »Mitglieder der Sektion Donauland sind auf dieser Hütte nicht willkommen.«

Vom Hauptausschuss wegen der antisemitischen Plakate verwarnt, formulierte die Sektion Villach folgendes Antwortschreiben: »Im Vorhinein machen wir aufmerksam, daß die Sektion Villach mit Bewilligung des Hauptausschusses den Arierparagraphen aufgenommen hat und daher auch berechtigt ist, die Verwaltung der Sektion und den Betrieb ihrer Hütten nach deutsch-völkischen Richtlinien zu führen. Zu diesen Richtlinien gehört selbstverständlich auch der Antisemitismus. Weiters weisen wir darauf hin, daß mit dem Anschlag des Judenplakates auch eine Warnung an alle jene rassenfremde Elemente beabsichtigt war, deren Erscheinen auf unseren Hütten den alpinen Frieden bedenklich stören könnte.«

Bedauernd wurde seitens des Hauptausschusses festgestellt, dass »außer Subventionsverweigerung oder Ausschluss kein anderes Zwangsmittel gegen die Sektion Villach zur Verfügung« stehe.

Im Jahr 1923 fasste die Sektion Villach in der »Judenfrage« den Beschluss, die bisherige Aufschrift »Juden und Mitglieder der Sektion Donauland sind auf dieser Hütte nicht erwünscht«, in »Juden ist der Eintritt verboten« umzuwandeln, woraufhin die Sektion vom Hauptausschuss erneut aufgefordert wurde, die Verbotstafel für Juden von den Hütten zu entfernen.

Ein Jahr später teilte die Sektion Villach dem Hauptausschuss lediglich mit, dass die Plakate künftig lauten würden: »Der Zutritt von Juden ist nicht erwünscht.«

Der »Arbeiterwille« berichtete im September 1922 ausführlich über das von der Sektion Villach erlassene »Judenverbot«:

»Die Ortsgruppe Villach des Deutschösterreichischen Alpenvereins hat vor längerer Zeit das Schutzhaus am Dobratsch als Eigentum erworben. Seit einiger Zeit prangen auf diesem Schutzhaus die Worte: ›Juden ist der Eintritt in dieses Haus verboten!‹ Diese Aufschrift ist natürlich mit dem Zeichen des Hakenkreuzes versehen. Wie wir hören, wurde diese Aufschrift über Beschluss der Ortsgruppe Villach an dem Schutzhause angebracht. Außerdem soll die gleiche Ortsgruppe beschlossen haben, daß der Pachtvertrag, der mit dem Pächter des Schutzhauses abgeschlossen wurde, in dem Moment erlischt, wo der Pächter einem Juden den Eintritt in das Schutzhaus gestattet. Es ist bezeichnend, daß eine ganze Organisation einigen närrischen Schandkerlen auf den Leim geht und einen solchen Beschluss fasst. Das kann nur eine Organisation tun, die entweder von Kindern, von Trotteln oder von gewissenlosen Lumpen geleitet wird.«

Tatsache ist, dass die AV-Sektion Villach im Deutschvölkischem Arbeitsausschuss der Stadt aktiv mitwirkte. Dabei handelte es sich um einen Zusammenschluss zahlreicher NS-Vorfeldorganisationen, die nicht nur den völkischen Anschlussgedanken propagierten, sondern auch gegen alles »Nicht-Arische« und »Entartete« auftraten. Vor dem Gesamtverein vertrat vor allem Theodor Janisch, Vorstandsmitglied des Villacher Alpenvereines, eine strikt antisemitische Linie. Darüber hinaus war er Gründungsmitglied der NSDAP-Ortsgruppe Villach und für diese von 1920 bis 1933 im Gemeinderat tätig.

Bei der 50. Alpenvereinshauptversammlung in Rosenheim im Juli 1924 stellte die Sektion Klagenfurt, die seit Mai 1922 den Arierparagrafen in ihren Statuten führte, den Antrag auf Ausschluss der Sektion Donauland aus dem Gesamtverein. Bei der daraufhin am 14. Dezember 1924 abgehaltenen außerordentlichen Hauptversammlung des DuÖAV in München wurde die Sektion Donauland mit 1.663 gegen 190 Stimmen vom Gesamtverein ausgeschlossen.

Damit war auch für die Sektion Villach »ein Fremdkörper aus dem Alpenverein entfernt worden, der die bisherige alpine Tätigkeit gehemmt hat,« so die Villacher Zeitung im Dezember 1924.

Der antisemitische Schulterschluss des DuÖAV war letztendlich eine fatale Vorschau auf den bevorstehenden Holocaust.



Als Jugendlicher liebte der Villacher Leopold Fischbach (1912–2009) ausgedehnte Bergwanderungen. Der Zutritt zum Ludwig-Walter-Haus auf dem Dobratsch blieb ihm aber als Jude verwehrt: »Ich war einige Male auf dem Dobratsch, mit meinen Bruder oder einer kleinen Gruppe. Jedes Mal, wenn wir hinaufgekommen sind und irgend etwas trinken oder essen wollten, konnten wir nicht in die Hütte hineingehen, weil da war eine Tafel, auf der stand ›Hunden und Juden ist der Eintritt verboten!«
Interview mit Leo Fischbach am 4. 9. 2003 in Boca Raton, Florida
Foto: Angelika Kampfer

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