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Gerald Oberansmayr

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2010-06-11

EU-Urteile hebeln Kollektivverträge und Streikrecht aus!

Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus den Jahren 2007 und 2008 sollen es in Hinkunft Unternehmen mit einem Firmensitz in einem EU-Billiglohnland ermöglichen, Kollektivverträge auszuhebeln. Gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen gegen dieses Lohndumping werden für unzulässig erklärt. Deshalb hat die Werkstatt Frieden & Solidarität eine Petition an den Nationalrat gestartet, in der gesetzliche Maßnahmen gefordert werden, allen EU-Maßnahmen, die dem Unterlaufen von Kollektivverträgen und dem Aushebeln gewerkschaftlicher Rechte dienen, einen Riegel vorzuschieben.

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Ende 2007 und im März 2008 hat der EuGH drei spektakuläre Urteile gefällt, die auch das österreichische Sozialsystem erschüttern könnten. Anhand von Arbeitskonflikten in Schweden, Finnland und Niedersachen kamen die obersten EU-Richter zu folgenden Urteilen: Erstens: Unternehmen, die einen Firmensitz in einem Billiglohnland der EU haben, dürfen in allen anderen EU-Staaten Beschäftigte unter dem Kollektivvertrag zahlen (in Schweden zahlte eine estnische Firma 50% unter KV!). Zweitens: Auch öffentliche Aufträge dürfen nicht an die Einhaltung von Kollektivverträgen gebunden werden. Drittens: Gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen gegen diese Art des Lohndumpings sind unzulässig. Begründung: Sicherung des „freien EU-Binnenmarktes", wie er durch die EU-Verträge vorgegeben ist. Diese EuGH-Urteile stellen daher einen Dammbruch dar, denn grundlegende Errungenschaften der Arbeitnehmer/innen wie Kollektivverträge und das Streikrecht drohen nun unter dem Hammer des EU-Binnenmarktes zu zerbrechen.[1]

Grundlage dieser EuGH-Entscheidungen sind die neoliberalen EU-Grundlagenverträge, die alle EU-Mitgliedstaaten zu auf den EU-Binnenmarkt und eine „offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb” verpflichten. Der EU-„Reformvertrag" zementiert diesen Neoliberalismus ein und verschärft den Druck in Richtung Sozialabbau und Privatisierung. So erhält die EU-Kommission neue Möglichkeiten zur flächendeckenden Liberalisierung - und damit Privatisierung - öffentlicher Dienste. Die Mitbestimmung der nationalen Parlamente bei internationalen Handelsverträgen in den sensiblen Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales entfällt. Der Sparzwang im Sozial- und anderen öffentlichen Bereich wird festgeschrieben, während gleichzeitig die EU-Staaten zur dauerhaften Aufrüstung verpflichtet werden.

Der Anteil der Arbeitnehmer/innen am Volkseinkommen (Lohnquote) geht immer mehr zurück. Im Jahrzehnt nach dem EU-Beitritt ist die Lohnquote um 6% gesunken, doppelt so schnell wie im Jahrzehnt vor dem EU-Beitritt. Eine Untersuchung der 30 größten börsenotierten Unternehmen in Österreich zeigt: Während sich im Zeitraum 2002 bis 2006 die Konzerngewinne fast verfünffachten, sich die Dividenden verdreifachten und die Managergehälter mehr als verdoppelten, ist der Personalaufwand je Mitarbeiter/in um 1% gesunken.

Die Entscheidungen des EuGH zur Aushebelung der Kollektivverträge liegen ganz auf der Linie des sog. EU-Lissabon-Ziels, in dem sich alle EU-Regierungschefs auf eine langfristige Politik der „Lohndifferenzierung” und die Förderung von „Niedriglohnsektoren” verständigt haben. Auf dieser Grundlage ist kein “soziales Europa” zu erreichen. Wer wirklich ein soziales Europa haben will, muss zunächst einmal die sozialen Errungenschaften auf nationalstaatlicher Ebene verteidigen. Als erster Schritt heißt das, die jüngsten Entscheidungen des EuGH entschieden zurückzuweisen. Unterstützen Sie daher folgende Petition an den österreichischen Nationalrat!

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PETITION AN DEN ÖSTERREICHISCHEN NATIONALRAT
NEIN zur Aushebelung von Kollektivverträgen und Streikrecht!

Jüngste Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof (EuGH) stellen einen massiven Angriff auf Grundrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar. Diese EU-Urteile beinhalten:

  • Kollektivverträge dürfen EU-weit unterlaufen werden, wenn Unternehmen ihren Firmensitz in einem Billiglohnland der EU haben.
  • Öffentliche Aufträge dürfen nicht an die Einhaltung der Kollektivverträge gebunden werden.
  • Gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen wie z.B. Streiks zur Verteidigung dieser Arbeitnehmerinteressen werden vom EuGH für unzulässig erklärt.

Hintergrund dieser EuGH-Entscheidungen ist der im EU-Grundlagenvertrag festgeschriebene „freie EU-Binnenmarkt" sowie die Verpflichtung aller EU-Staaten auf eine „offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb", die durch den EU-Reformvertrag einzementiert werden. Der Anteil der Arbeitnehme/innen am Volkseinkommen geht schon lange zurück. Mit diesen EuGH-Entscheidungen droht ein Dammbruch in Richtung Lohnsenkung und Abbau demokratischer Rechte. Das lehnen wir entschieden ab! Wir fordern daher die den österreichischen Nationalrat auf, gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen,

  • die diesen EuGH-Entscheidungen sowie allen anderen EU-Maßnahmen, die dem Unterlaufen von Kollektivverträgen und dem Aushebeln gewerkschaftlicher Rechte dienen, einen Riegel vorschieben;
  • die alle öffentlichen Aufträge an die Einhaltung von Kollektivverträgen binden.

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Dieser Beitrag wurde übernommen von der Werkstatt Frieden und Solidarität, auf r www.werkstatt.or.at.
Die Untershriftenliste kann man als PDF-Dokument r hier herunterladen.

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Anmerkungen

[1] Es handelt sich dabei um folgende Fälle:
1. Rechtssache C-438/05 International Transport Workers’ Federation und The Finnish Seamen’s Union gegen Viking Line ABP und OÜ Viking Line Eesti, Urteil des EuGH vom 11. Dezember 2007
2. Rechtssache C 341/05, Laval un Partneri Ltd gegen Svenska Byggnadsarbetareförbundet, Svenska Byggnadsarbetareförbundets avd. 1, Byggettan, und Svenska Elektrikerförbundet. Urteil des EuGH vom 18. Dezember 2007
3. Rechtssache C-346/06 Rechtsanwalt Dr. Dirk Rüffert, in seiner Eigenschaft als Konkursverwalter von Objekt und Bauregie GmbH & Co. KG gegen das Land Niedersachsen. Urteil des EuGH vom 2. April 2008
Eine sehr ausführliche und differenzierte Darstellung gibt Uni-Europa, Dachverband europäischer Dienstleistungs-Gewerkschaften mit Sitz in Brüssel: r Die jüngste Rechtsprechung (Vaxholm, Rüffert, Viking, IMPACT und Luxemburg) – Folgen für die europäischen Gewerkschaften [Anmerkung von Walther Schütz] ... zurück zum Text

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