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2010-04-06

Rosenkranz und ihr Frauenbild

Ein Leserinnenbrief sowie einige interessante Fakten zur Lage der Frauen im Nationalsozialismus

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Für mich als mehrfache Mutter und berufstätige Frau ist die Nominierung von Barbara Rosenkranz ein Schlag ins Gesicht. Geschichtliche Tatsachen und Millionen von Toten braucht man nicht zu diskutieren. Also wehret den Anfängen! Natürlich würde ich gern eine Frau als Bundespräsidentin wählen, schon um unserem Landeshauptmann zu zeigen, dass Frauen doch in die Politik sollen. Doch einer zehnfachen Mutter, die einer Gleichstellungspolitik Wahnhaftigkeit unterstellt, zu vertrauen, das Beste für meine Familie zu wollen, ist unrealistisch. Was auch die Frauen im Dritten Reich aushalten mussten, sollte zu denken geben. Rechte, zuvor schwer erstritten, wurden gestrichen, Frauen und Mädchen zu Gebärmaschinen für den soldatischen Nachschub reduziert. Als der Krieg verloren war, haben jene, die Kinder und Männer verloren hatten, den Großteil der Wiederaufbauarbeit verrichtet, wurden danach an den Herd zurückgeschickt und stellen heute noch immer die von Armut im Alter und schlechter bezahlten Jobs gefährdete Bevölkerungsschicht.

Wenn ich ältere Frauen über berufstätige „Raben-Mütter“ sagen höre: „Wenn sie beides schaffen, dann sollen sie’s halt tun“, weiß ich, welche Zielgruppe Frau Rosenkranz anspricht. Jene, die verbittert sind, dass wir und unsere Töchter es vielleicht besser haben könnten, wenn die Gleichstellung verwirklicht würde, und jene, die die Vergangenheit ständig wiederholen müssen.

Dieser Beitrag ist zuerst veröffentlicht worden als Lerserinnenbrief des Tages in der Kleinen Zeitung vom 7.3.2010

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Dazu ein paar Fakten aus Nazideutschland, die zeigen – was kaum bekannt ist – WIE sich die extrem patriarchale Mutterkreuz-Ideologie auf die deutschen Frauen ausgewirkt hat.

Reinhilde Schütz

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Staatsdienst ist bald „frauenfrei“

31. Mai 1934. Die nationalsozialistischen Machthaber führen ihren Kampf gegen die Berufstätigkeit von Frauen im Staatsdienst fort. Mittels einer neuen Regelung wird die Bestimmung, die seit dem 30. Juni 1933 die Entlassung aller verheirateten Beamtinnen festlegte auf unverheiratete ausgeweitet. Staatliche Weisungen ermöglichen es den Behörden außerdem, Frauen in niedrige Besoldungsklassen einzustufen und untersagen die Verbeamtung vor dem 35. Lebensjahr. Da dem Regime für Maßnahmen auf dem Sektor der Privatwirtschaft die juristische Handhabe fehlt, konzentriert sich die Ausschaltung weiblicher Arbeitskräfte auf den öffentlichen Dienst. Obwohl Frauen nur rund 9 % der Beamtenschaft ausmachen, gelten sie als Bedrohung für die Arbeitsplätze ihrer männlichen Kollegen. Akademikerinnen sind besonders hart von den Restriktionen betroffen. Auf dem akademischen Stellenmarkt herrscht ein solches Überangebot an Arbeitskräften, daß die Ressentiments gegen Frauen in blinde Feindschaft umschlagen. Das Gesetz wird so rigoros angewandt, daß Reichsinnenminister Wilhelm Frick schlichtend eingreift.

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Hitler verhängt ein Berufsverbot für Juristinnen

24. August 1936. Durch eine Verfügung des „Führers“ wird das Justizwesen im „Dritten Reich“ weitgehend von Frauen „gesäubert“. Die Verordnung kommt einem Berufsverbot für Juristinnen gleich. Frauen dürfen weder Richter noch Anwalt werden. Nur die bereits auf Lebenszeit angestellten Richterinnen dürfen im Amt bleiben, sind aber von der Spruchpraxis und jeder Beförderung ausgeschlossen. Damit wird die Diskriminierung von Frauen in hochqualifizierten Berufen fortgesetzt. Selbst im Gesundheitswesen werden Frauen aus führenden Positionen verdrängt. Ärztinnen werden bei ihrer Berufsausübung behindert.

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Nur 10 % der Studenten sind Frauen

Im Sommersemester 1935 sind an den Hochschulen in Deutschland noch rd. 10 000 Studentinnen immatrikuliert. Seit 1932 hat sich ihre Zahl um die Hälfte reduziert. Die Verdrängung aus dem akademischen Leben ist ein Ergebnis nationalsozialistischer Bildungs- und Beschäftigungspolitik. Seit 1933 ist ein geschlechtsspezifischer Numerus clausus wirksam. Demnach darf die Zahl der Studienanfängerinnen 10 % aller neu eingeschriebenen Studenten nicht überschreiten. Von den 10 000 Abiturientinnen im Jahr 1934 haben aufgrund der Zulassungsbeschränkung nur 1500 ein Studium aufgenommen Gleichzeitig übersteigt die Zahl der Exmatrikulationen die Summe der Einschreibungen um das Vierfache. Wegen der schlechten Berufsaussichten brechen viele Frauen ihr Studium ab. Frauen, die die Hürden der „Quotenregelung“ genommen haben, müssen vor Studienbeginn ebenso wie ihre männlichen Kommilitonen eine sechsmonatige Dienstpflicht ableisten. Die ideologische Prägung dieser Phase wird in den ersten Semestern im Rahmen einer frauenspezifischen Erziehung fortgesetzt. So verlangt der Stundenplan die Teilnahme an hauswirtschaftlichen Kursen. Im obligatorischen Sportunterricht werden Wehrübungen als körperliche Ertüchtigung getarnt.

Alle Zitate aus: „Die Chronik der Frauen“ hrsg. Dortmund 1992, S. 481, 485, 487

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