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Reinhilde Schütz

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2008-12-17

Warum ich die Verhaltensvereinbarungen nicht unterzeichne

Brief an das Schulforum der Schule XY zur Beschlussfassung der Verhaltensvereinbarungen

.

Die Aufgabe wechselt nicht nur von Mensch zu Mensch – entsprechend der Einzigartigkeit jeder Person –, sondern auch von Stunde zu Stunde, gemäß der Einmaligkeit jeder Situation.
Viktor Frankl

Es geht mir nicht um den konkreten Entwurf der Vereinbarungen an der Schule XY, sondern um das Faktum, dass es nunmehr an allen Schulen Verhaltensvereinbarungen geben soll. Deren Einführung wurde von Bildungsministerin Claudia Schmied in Zusammenhang mit Maßnahmen zur Eindämmung von Gewalttaten an Schulen bereits mehrfach gefordert. Dem Leitgedanken der Dezentralisierung und der Schulautonomie entsprechend wurde 2001 der §44 des SchUG dahingehend erweitert, dass auf der Grundlage einer Hausordnung schuleigene Verhaltensregeln für Schüler, Lehrer und Erziehungsberechtigte festgelegt werden können (nicht: müssen), wobei das Einvernehmen aller Schulpartner anzustreben sei. Wie es im Begleittext zur dazu erstellten Broschüre „Weiße Feder – Gemeinsam gegen Gewalt“ des bm:ukk heißt, würden Verhaltensvereinbarungen die Schulpartnerschaft stärken und könnten zu einem guten Schulklima beitragen. Dass die Schulpartner Regeln für einen fairen und positiven Umgang miteinander festlegen, sei ein wichtiger Beitrag auf dem Weg von der Anordnungs- zur Vereinbarungskultur sowie zur Gewaltprävention.

Das klingt ja nun alles ganz nett. Leider wird das Problem der Gewalt an Schulen getreu dem Spruch „Wozu erziehen? Kinder machen uns sowieso alles nach!“ mit Verhaltensvereinbarungen nicht gelöst werden können, sie bergen aber – meiner Meinung nach – einige Gefahren, die sogar zu einer Verschärfung der Gewaltprobleme führen können/werden.

  • So werden die wirtschaftlich bedingten und sozialen Ursachen von Gewalt weder angesprochen noch können sie mit vereinbarten Regeln und „Konsequenzen“ im Falle von Regelverstößen (die lt. Broschüre allerdings „nicht gleichbedeutend mit Bestrafung“ seien) beseitigt werden. Gewalt sowohl auf Seiten der Kinder als auch auf Seiten der Erwachsenen wird als rein individuelles Versagen gebrandmarkt und der/die Einzelne kriminalisiert.
  • Die scheinbare Autonomie dient nur der Verschärfung gegenseitiger Konkurrenz sowie gegenseitiger Kontrolle und Überwachung, was einen besonders idealen Nährboden für Neid, Misstrauen, Mobbing und Gewalt schafft. Mit der Verlagerung auf die einzelne Schule/den einzelnen Betrieb besteht die Gefahr (noch dazu unter eben diesen konkurrenzierenden Bedingungen), dass in der Folge die bestehenden, in den prosperierenden 70er-Jahren ausverhandelten und relativ humanen Schulgesetze Zug um Zug ausgehebelt werden.
  • Das angebliche Mehr an Demokratie und Partnerschaft sieht so aus, dass z.B. in den mittleren und höheren Schulen, wo ja auch Schülervertreter/innen in die Beschlussfassung miteingebunden sein müssen, Lehrer/innen und Eltern die Schüler/innen überstimmen können, da eine Zweidrittelmehrheit nicht in jeder Kurie, sondern nur im gesamten Gremium nötig ist. Damit können die im Namen der Schulpartnerschaft so vielbeschworenen größeren Mitentscheidungsmöglichkeiten der Jugendlichen statt einer Ausweitung aber v.a. „einen ordentlichen Dämpfer“ erfahren („aps“ – Zeitschrift der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Okt. 2001). Die 6 – 14jährigen haben ohnedies keine Schülervertretung und daher auch kein Stimmrecht und es ist eigentlich eine Verhöhnung der Schüler/innen, wenn in der bm:ukk-Broschüre steht, dass „die Vereinbarungen von denjenigen, die sie betreffen, erarbeitet werden sollen, weil sie auf diese Weise von allen Beteiligten akzeptiert werden“. Wenn die Regeln nicht ohnedies von den Erwachsenen vorgegeben werden, dann dürfen bzw. müssen sie sie zwar erarbeiten, aber entscheiden tun andere (und da auch nur die jeweiligen Vertreter).
  • Wie die Erfahrungen aus anderen Schulen (Schulpartnerdialog, 6. Nov. 2008) zeigen und wie ich es aus eigenem Erleben weiß, führen sog. „innerbetriebliche Vereinheitlichungen“ zur Einschränkung der – für eine humane Schule und eine menschenwürdige Existenz – so notwendigen Freiräume und es lassen sich damit wieder verstärkt autoritäre Erziehungsmaßnahmen (sog. „Schwarze Pädagogik“), die jetzt verboten sind, legitimieren. Damit wird aber das enge Korsett für alle (!) Schulpartner leider nur noch enger geschnürt. Ich möchte mir nicht vorschreiben lassen, wie ich in einer bestimmten Situation mit Schüler/innen „standardisiert“ umzugehen habe, da Menschen, Situationen, Verhaltensweisen und Erziehungsstile einfach unterschiedlich sind. Dieses Instrumentarium steht obendrein in völligem Widerspruch zum ständig propagierten Ziel der „Übernahme von mehr Eigenverantwortung“ und dazu, dass die Vereinbarungen lt. bm:ukk-Broschüre „NICHT als Machtinstrumente“ und „NICHT als eine Art Ersatzgesetze zusätzlichen Druck“ schaffen sollen. Außerdem unterläuft es das SchUG §17, Abs. 1: „Der Lehrer hat in eigenständiger und verantwortlicher Erziehungsarbeit die Aufgabe der österreichischen Schule zu erfüllen…“. Dass die Mechanismen der Gleichschaltung und der umfassenden Überwachung und Kontrolle im Falle ihres erfolgreichen Funktionierens zwangsläufig zu totalitären, diktatorischen Systemen führen, hat uns ja unsere jüngere Geschichte auf tragische Weise vorgeführt und wird auch im Film und Buch „Die Welle“ eindrucksvoll veranschaulicht.

Aus diesen Gründen kann ich es mit meinem Gewissen und meinen Überzeugungen nicht vereinbaren, die Verhaltensvereinbarungen mitzubeschließen.

Villach, 17. 12. 2008

Reinhilde Schütz

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