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Walther Schütz

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2005-06-01

Zur EU-Verfassung

Nun haben sie also ihren großen Rückschlag erlitten, die Betreiber/innen des Projektes EU-Europa. Auf Kärnöl sind während der letzten eineinhalb Jahre einige Beiträge zum Thema EU-Verfassung erschienen:

Mit der folgenden Dokumentation der Alternativvorstellungen zur Verfassung von ATTAC-Frankreich setzen wir diese lose Reihe über die Zukunft Europas fort. Dazu eine Anmerkung:

Der Vorschlag von ATTAC-Frankreich ist einem Verständnis von Gesellschaft verpflichtet, das fest auf den Boden dieses Systems steht. ATTAC-Frankreich will damit ein besseres EU-Europa schaffen, liefert seinen Beitrag zu einem besseren Staat als dem vorliegende militaristische, neoliberale Konzept ab. Zu fragen wäre allerdings, ob die zugrundeliegende These, ob nämlich eine Gesellschaftsordnung basierend auf den Eckpunkten Markt, (Lohn-)Arbeit, Staat, Wert ..., die alle gemeinsam die große Verwertungsmaschine des Kapitals bilden, überhaupt eine tragfähige Basis sein können und sollten.

Soweit die Vorbemerkungen, Walther Schütz

Dokument: Die 21 Forderungen von ATTAC Frankreich für den Verfassungsentwurf

Aus : “Cette “Constitution qui piège l´Europe", Attac Frankreich, Kapitel 15, S. 151 ff

ATTAC ist der Auffassung, dass die Bezeichnung "Verfassung" für diesen Text schlicht missbräuchlich ist. Einerseits deshalb, weil die zur Ausarbeitung verwendete Prozedur nichts mit einem verfassungsgebenden Verfahren zu tun hat, das die Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung voraussetzen würde. Andererseits deswegen, weil eine Verfassung normalerweise einen Rahmen festlegt, innerhalb dessen unterschiedliche und sogar gegensätzliche politische Ansichten durchgesetzt werden können. Demgegenüber lässt die Politik der Europäischen Union, so wie sie im 3. Teil des Textes genauer definiert wird, keinerlei Spielraum für Alternativen zum Neoliberalismus, selbst wenn solche Alternativen von der Mehrheit der Bürger/innen in den Staaten Europas gewünscht würden. Dazu müsste der Vertrag überarbeitet werden, was die Einstimmigkeit der 25 Unterzeichnerstaaten voraussetzt: ein völlig unmögliches Vorhaben.

Vor diesem Hintergrund erscheint das, was uns heute in der Form eines "Verfassungsvertrags" vorgeschlagen wird, im Hinblick auf den institutionellen Gesichtspunkt tatsächlich als eine Verfassung, jedoch als eine, die ohne Einhaltung der demokratischen Regeln für einen verfassungsgebenden Prozess zustande gekommen ist, also lediglich als ein ideologisches Manifest für den politischen Inhalt der Europäischen Union.

Nach Prüfung dieses Textes stellt ATTAC fest, dass seine Forderungen aktuell bleiben. Denn nur zwei dieser Forderungen (die über die Gleichberechtigung Frau/Mann und die Forderung nach der Beibehaltung der Einstimmigkeitsregel für die Bereiche der Bildung, der Gesundheit und der sozialen Dienste bei den Handelsverhandlungen der Union) sind teilweise berücksichtigt worden wobei diese Änderungen sehr begrenzt sind, wir werden es weiter unten ausführen.

Es werden absichtlich keine besonderen Forderungen bezüglich der institutionellen Ausgestaltung erhoben, wesentlich ist, dass sie einen grundlegenden demokratischen Charakter haben sollen.. Für ATTAC ist der Inhalt der europäischen Politik entscheidend, also ob der rechtliche Rahmen ihre Umsetzung erlaubt und zwar unabhängig von den Institutionen, ihrer Macht und ihren Beziehungen untereinander.

1. Forderung: Solidarität soll ein Grundwert und eine Richtschnur der Union sein. Artikel I-2 erwähnt Solidarität nicht als einen Grundwert der Union, während unter anderem Freiheit und Gleichheit benannt werden. Solidarität wird einfach und auf missbräuchliche Weise als "den Mitgliedstaaten gemeinsam" unterstellt. ATTAC fordert, dass sie als Wert und Richtschnur der Union festgeschrieben wird.

2. Forderung: Die Gleichberechtigung von Mann und Frau soll ein Grundwert der Union sein. Artikel I-3 ("Die Ziele der EU") geht erst im 3. Absatz ausdrücklich darauf ein, dass die Union "die Gleichstellung von Frau und Mann fördern" soll. Nun geht es aber nicht nur um die Förderung, sondern vor allem um die Sicherstellung dieser Gleichheit. ATTAC fordert also, dass die Gleichstellung von Frau und Mann in Artikel I-2 ("Die Werte der Union") zu stehen hat, und ihr derselbe Rang zukommt wie der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, dem Rechtsstaat und der Beachtung der Menschenrechte.

3. Forderung: Wettbewerb kann kein Ziel und keine übergeordnete Richtlinie der Union sein. Artikel I-3 weist bezüglich der Ziele der Union in 2. Absatz darauf hin, dass "die Union ihren Bürgern einen Binnenmarkt mit freiem und unverfälschten Wettbewerb" bietet. ATTAC fordert, dass als Ziel und übergeordnete Richtlinie Zusammenarbeit und nicht Wettbewerb gesetzt wird. Im Übrigen ist ATTAC der Meinung, dass die Kommission in Sachen Wettbewerb ausschließliche und übermäßig große Machtbefugnisse in Händen hält. ATTAC fordert, dass auf Antrag eines Staates ein Beschluss der Kommission in diesem Bereich solange unwirksam bleibt, bis der Europarat mit qualifizierter Mehrheit und unter Mitentscheidung des Europäischen Parlaments darüber entschieden hat.

4. Forderung: Die öffentlichen Dienste sollen als ein Ziel der Union festgeschrieben und von den Regeln des Wettbewerbs ausgenommen werden. ATTAC fordert, dass die öffentlichen Dienste (sogenannte "Dienstleistungen von allgemeinem Interesse") nicht im 2. und 3. Teil des Vertrags, sondern im 1. Teil ("Definition und Ziele der EU") in Artikel I-3 ("Die Werte der Union") stehen. Artikel III-166 unterstellt die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse den Wettbewerbsregeln. ATTAC fordert eine Änderung der Artikel III-166, 167 und 168 dahingehend, dass jeder Bezug auf Wettbewerb bezüglich dieser Dienstleistungen gestrichen wird.

5. Forderung: Der Freihandel steht nicht im Dienste des allgemeinen Interesses und darf kein Grundsatz der Union sein. Es wird mehrmals, insbesondere in Artikel III-177, ausdrücklich vermerkt, dass die Politik der Union sich "dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" anzupassen hat. Bereits die 3. Forderung lehnt den Wettbewerb als ein Ziel der Union ab. ATTAC fordert ebenso, dass der Ausdruck "offene Marktwirtschaft" generell gestrichen wird, da damit nur eine andere Definition des Begriffs Freihandel gemeint ist, der in keinem Fall als "Grundsatz" gelten darf. Als sei es eine unumstößliche Wahrheit, setzt Artikel III-314 das "gemeinsame Interesse" mit der "schrittweisen Beseitigung der Beschränkungen im internationalem Handelsverkehr und bei den ausländischen Direktinvestitionen" gleich. Dieser Artikel steht unter anderem im Widerspruch zum Grundsatz der Lebensmittelsouveränität, die einen Schutz gegenüber der Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte voraussetzt. Im Übrigen rechtfertigt er die Versuche der Union, die missbräuchlichen Klauseln des 1998 gescheiterten Multilateralen Investitionsabkommen (MAI) der OECD durch die Hintertür der WTO wieder aufzunehmen. ATTAC fordert die Streichung dieses Artikels.

6. Forderung: Wir müssen verhindern, dass Kultur, Bildung und Gesundheit durch die gemeinsame Handelspolitik zu Waren gemacht werden. Artikel III-315 verallgemeinert das Prinzip der qualifizierten Mehrheit für jeden Abschluss eines Handelsabkommens. Dies jedoch mit einer halben Ausnahme: Im Bereich der kulturellen und audiovisuellen Dienstleistungen ist Einstimmigkeit erforderlich, aber nur wenn diese Abkommen "die kulturelleund sprachliche Vielfalt der Union beeinträchtigen können". ATTAC fordert die Streichung dieser Klausel, bei der unklar bleibt, wer über ihre Gültigkeit zu entscheiden hätte. Ebenfalls ist Einstimmigkeit des Rats im Bereich des “Handels mit Dienstleistungen des sozialen, der Bildungs- und Gesundheitssektors“ vorgesehen, aber nur “wenn diese Abkommen die einzel-staatliche Organisation dieser Dienstleistungen ernsthaft stören und die Verantwortlichkeit der Mitgliedsstaaten für die Erbringung beeinträchtigen könnten.“ (4b). ATTAC fordert da auch die Abschaffung dieser restriktiven Klausel. Diese Forderung ist um so wichtiger, als diese drei Bereiche ständig durch das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) der WTO bedroht sind. Auch ist die Neigung der Kommission bekannt, diese Bereiche gegen Zugeständnisse in anderen Bereichen einzutauschen.

7. Forderung: Die Handelspolitik soll Gegenstand demokratischer Kontrolle sein. Die Bestimmungen von Artikel III-314 und III-315 zur Handelspolitik sehen keinerlei Kontrolle der Abgeordneten über deren Inhalt vor. ATTAC fordert,

  • dass die Kommission einen eingehenden Jahresbericht über ihre Tätigkeit ablegt, der dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten zur Genehmigung vorgelegt wird;
  • dass das Verhandlungsmandat des handelsbeauftragten Kommissars von einem Mitentscheidungsverfahren von Parlament und Rat abhängig ist, wenn letzterer sich mit qualifizierter Mehrheit dafür ausspricht.

8. Forderung: Das soziale und steuerliche Dumping in der Union muss bekämpft werden. Im sozialen und steuerlichen Bereich können gewisse Staaten durch die Einstimmigkeitsregel eine Politik des Billigstanbieters betreiben, was den anderen Staaten den Vorwand liefert, ihre eigene Politik in diesen Bereichen nach unten anzugleichen. ATTAC fordert, dass folgende politische Bereiche, für die zur Zeit die Einstimmigkeitsregel gilt, dem Mitentscheidungs-verfahren von Parlament und Rat (letzterer mit qualifizierter Mehrheit) unterstellt werden:

  • Unternehmensbesteuerung (Artikel III-171);
  • Umweltsteuer (Artikel III-234);
  • Sozialversicherung und Grundversorgung, Schutz bei Kündigung des Arbeitsvertrags, kollektive Vertretung und Verteidigung der Arbeitnehmer/innen, Zugang zum Arbeitsmarkt für Staatsangehörige von Drittländern (Artikel III-210);
  • Umsetzung von Vereinbarungen zwischen Sozialpartnern (Artikel III-212).

Man sollte übrigens anmerken, dass im Bereich der Steuerlichen Vorschriften der endgültige Text den ursprünglichen erheblich verschlechtert. Im Artikel III-171 ist die im §2 ursprünglich festgelegte Möglichkeit gestrichen, mit einer qualifizierten Mehrheit eine behördliche Kooperation zwischen Staaten gegen die Steuerhinterziehung und die illegale Steuerflucht zu beschließen. Der ursprüngliche Artikel III-63 über die Unternehmenssteuern und über die behördlichen Kooperation im Kampf gegen Steuerhinterziehung und illegale Steuerflucht ist voll und ganz gestrichen. Die Steuerhinterzieher und die Steueroasen werden sicher sehr diese “Fortschritte“ gegenüber dem ursprünglichen Entwurf sehr begrüßen.

9. Forderung: Die Wirtschafts- und Währungspolitik soll Wachstum und Beschäftigung fördern. Artikel III-177 besagt: "die Wechselkurspolitik verfolgt vorrangig das Ziel der Preisstabilität". Nun ist in den Zielen der Union (Artikel I-3) die Rede von "einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung abzielt" sowie von einem "ausgewogenen Wirtschaftswachstum". ATTAC ist der Meinung, dass die Währungspolitik weder von der Wirtschaftspolitik noch von der Beschäftigungspolitik abgekoppelt werden darf, wobei das “Wachstums“-Konzept des Vertrags sehr zu hinterfragen wäre. Folglich fordert die Vereinigung [ATTAC], dass Vollbeschäftigung und ein mit einer nachhaltigen dauerhaften Entwicklung zu vereinbarendes Wachstum - auf derselben Ebene wie die Preisstabilität - Hauptziele der Währungspolitik sein müssen.

10. Forderung: Die europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken müssen den Regierungen und den Abgeordneten Rechenschaft ablegen. Artikel III-188 zählt die Institutionen auf, von denen weder die Europäische Zentralbank noch die nationalen Zentralbanken Empfehlungen oder Weisungen annehmen können. ATTAC fordert, dass die nationalen Zentralbanken der Autorität der nationalen Regierungen und Abgeordneten unterstellt werden. Die Politik der Zentralbank soll ebenfalls vom Europäischen Rat und vom Europäischen Parlament kontrolliert werden.

11. Forderung: Die Union soll Darlehen aufnehmen dürfen. In Artikel I-54 steht: "Der Haushalt der Union wird unbeschadet der sonstigen Einnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert". ATTAC fordert, dass die Union über die derzeit durch Ratsbeschluss auf höchstens 1,24% des BIP der Union festgelegten Eigenmittel hinaus – diese obere Grenze muss nach Meinung von ATTAC überhaupt erreicht werden und dann erhöht werden, zur Zeit beträgt sie nur 1% - Darlehen aufnehmen kann, insbesondere für den erforderlichen Aufbau der Infrastruktur und für Investitionen in den Ländern, die 2004 beigetreten sind. Diese Darlehen sollten insbesondere bei der Europäischen Zentralbank aufgenommen werden, was die Aufhebung von Artikel III-181 nach sich zieht, der der Europäischen Zentralbank untersagt, "Organen, Einrichtungen, Ämtern oder Agenturen der Union" sowie jeglicher nationalen Behörde "Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten" zu gewähren.

12. Forderung: Die Union soll die Kapitalbewegungen kontrollieren können. Artikel III-156 untersagt jegliche Einschränkung der Kapitalbewegungen. Auf diesen Artikel hat sich bereits ein Europakommissär berufen, um die Tobinsteuer für unmöglich zu erklären. ATTAC fordert daher dessen Streichung. Artikel III-157.3 führt aus, dass für Ausnahmen gegenüber der Liberalisierung des Kapitalverkehrs mit Drittländern Einstimmigkeit erforderlich ist. ATTAC fordert, dass die Einstimmigkeit durch die qualifizierte Mehrheit ersetzt wird.

13. Forderung: Der Grundsatz der Sicherung von bestehenden Rechten (Besitzstandwahrung) muss festgeschrieben werden. Zu den Zielen der Union muss eine Klausel gehören, die den Grundsatz der Beibehaltung von Rechten der Unionsbürger/innen festhält, und zwar dahingehend, dass EU-Gesetze nur dann anwendbar sind, wenn sie günstiger sind als national-staatliche Vorschriften, Übereinkommen oder Vereinbarungen, insbesondere im Hinblick auf die Beachtung der Grundrechte, so wie sie in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung ausgeführt sind. Die Präzedenzfälle der 48-Stunden-Woche oder der Frauennachtarbeit zeigen, dass ein solcher Zusatz unverzichtbar ist. Die vorgesehenen Direktiven über die Liberalisierung der Dienstleistungen (“Bolkestein-Richtlinie“) und über die wöchentliche Arbeitszeit weisen darauf hin, dass eine solche Klausel unbedingt notwendig ist.

14. Forderung: Keine Vorrechte für die Kirchen, die Europäische Union soll eine säkulare sein. Der gesamte Wortlaut von Artikel I-52 ist dem Status der Kirchen und "weltanschaulicher" Organisationen gewidmet. Absatz 3 führt näher aus, dass "die Union einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog" mit den Kirchen und Organisationen aufrechterhält. Diese Institutionen sind die einzigen, denen in diesem Vertrag eine solche offizielle Anerkennung garantiert wird. ATTAC fordert die Streichung von Absatz 3, der bereits in Artikel I-46 enthalten ist: "Die Organe der Union unterhalten einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft."

15. Forderung: Die NATO ist keine europäische Institution. Artikel I-41 bezieht sich an zwei Stellen auf den Nordatlantikpakt (NATO). Es wird insbesondere festgehalten: Die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Union ist vereinbar "mit der (im Rahmen der NATO) festgelegten Sicherheits- und Verteidigungspolitik". Nun umfasst die NATO aber zwei nicht-europäische Staaten (Kanada und die USA); 6 derzeitige EU-Staaten (Österreich, Zypern, Finnland, Irland, Malta und Schweden) gehören nicht zur NATO; und drei der europäischen NATO-Mitglieder (Island, Norwegen, Türkei) sind nicht Mitglieder der EU. Die NATO ist keine europäische Institution, sondern das wichtigste Instrument der Beherrschung Europas durch die USA. ATTAC fordert die Streichung aller Verweise auf diese Institution im Vertragswerk.

16. Forderung: Militarisierung kann keine Verpflichtung der Union sein. Artikel I-41 besagt: "Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich dazu, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern". ATTAC fordert die Streichung dieses Satzes.

17. Forderung: Die verstärkte Zusammenarbeit muss erleichtert werden. Artikel I-44 über die verstärkte Zusammenarbeit, durch die mehrere Staaten bei der Annahme einer gemeinsamen Politik schneller und weiter vorankommen sollen, macht eine solche Zusammenarbeit schwierig und ihre Umsetzung langwierig oder gar unmöglich: Es ist eine einstimmige Entscheidung des gesamten Rats erforderlich, ein Drittel der EU-Staaten müssen beteiligt sein usw. ATTAC fordert die Streichung dieser Mindestzahl beteiligter Staaten und eine einfache Information an den Europäischen Rat und an das Europäische Parlament durch die Regierungen, die eine verstärkte Zusammenarbeit aufnehmen.

18. Forderung: Die EU-Staatsangehörigkeit muss ausgeweitet werden. Artikel II-99 bis II-106 über die Bürgerrechte müssen nicht nur auf EU-Bürger/innen, sondern auch - nach Verfahren, die noch zu bestimmen sind - auf Bewohner/innen anwendbar sein, die nicht Bürger/innen eines EU-Mitgliedstaates sind.

19. Forderung: Für ein wirksames Initiativrecht der BürgerInnen in der EU-Politik. Gemäß Artikel I-47 kann die Kommission auf Initiative von mindestens einer Million EU-Bürger/innen "aus einer erheblichen Zahl von Mitgliedsstaaten" aufgefordert werden, "geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um diese Verfassung umzusetzen." Bleibt man bei dieser Formulierung, so hat die Kommission allein zu bestimmen über Inhalt und Zweckmäßigkeit eines solchen Vorschlags. ATTAC fordert, dass der Europäische Rat und das Europäische Parlament automatisch und ohne "Filter" durch die Kommission angerufen werden, wenn eine Million Unterschriften für den Entwurf eines Rechtsakts oder eines Gesetzentwurf gesammelt wurden, selbst wenn dabei nicht das Ziel verfolgt wird, “diese Verfassung umzusetzen“.

20. Forderung: Die Kommission darf nicht das Monopol der Gesetzinitiative auf europäischer Ebene innehaben. Nach Artikel I-25 behält die Kommission das Monopol bezüglich Gesetzesvorschläge. ATTAC fordert, dass das Europäische Parlament und der Europäische Rat das gleiche Recht wie die Kommission besitzen sollen, Gesetzesvorschläge einzubringen.

21. Forderung: Der Vertrag soll effektiv geändert werden können. Artikel IV-443 über das Verfahren zur Überarbeitung des verfassungsgebenden Vertrags sieht für Änderungen am Vertrag einen regelrechten Hindernislauf vor, der Jahre dauern kann: "Die Änderungen treten in Kraft, nachdem sie von allen Mitgliedsstaaten gemäss ihren verfassungs-rechtlichen Vorschriften ratifiziert worden sind". Dadurch können beispielsweise der Vorrang von Wettbewerb und Freihandel oder die abgewertete Rolle der öffentlichen Dienste von einem einzigen Staat dauerhaft festgeschrieben werden. ATTAC hatte wie viele andere gefordert, dass die qualifizierte Mehrheit ausreicht, um die Überarbeitung des Vertrags vornehmen zu können, diese Forderung wurde aber nicht berücksichtigt. Wenn auch nicht juristisch, so blockiert doch faktisch diese Einstimmigkeitsregel jegliche mögliche zukünftige Veränderung.

Erschienen in der Sondernummer von SiG (Sand im Getriebe) zur EU-Verfassung, http://www.attac.de/rundbriefe/index.php. Ehrenamtliche Übersetzung: Angelika Gross, Yan-Christoph Pelz. Es gilt das COPYLEFT-Prinzip.

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